Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 14/4987 · S. 26
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Die Vorschrift übernimmt die Regelungen der ZPO über die Übermittlung von Anträgen und Erklärungen als elektroni- sches Dokument in das Beschwerderecht des FGG. So wird es – nach Aufbau der entsprechenden technologischen Infra- struktur bei den Gerichten (§ 130a Abs. 2 ZPO) – auch Betei- ligten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ermög- licht, die Beschwerdeschrift als elektronisches Dokument einzureichen; das elektronische Dokument bedarf nach Maß- gabe des § 130a Abs. 1 Satz 2 ZPO der qualifizierten elek- tronischen Signatur der verantwortenden Person. So werden insbesondere die Probleme vermieden, die ansonsten im Rahmen von Familiensachen entstehen können.
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Herkunft
BT-Drs. 14/4987, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 128.066–128.840 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 71dfacc5b442b36f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP