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Artikel 27 · BT-Drs. 14/4987 · S. 30
Zu Artikel 27 (Änderung des Aktiengesetzes)
Zu Artikel 27 (Änderung des Aktiengesetzes) Zu Nummer 1 (§ 109 Abs. 3) Die Bestimmung sieht die Möglichkeit der Teilnahme von Vertretern an der Sitzung des Aufsichtsrates vor, wenn das verhinderte Aufsichtsratsmitglied sie schriftlich ermächtigt hat. Durch die Öffnung für die Textform wird die Erteilung der Ermächtigung für das verhinderte Mitglied erleichtert. Eine Missbrauchsgefahr steht nicht zu befürchten, da eine fälschlicherweise behauptete Vertretungsmacht in der – per- sonell überschaubaren – Aufsichtsratssitzung zur Aufde- ckung käme. Im Übrigen wird zur Textform im Allgemei- nen auf die Begründung zu Artikel 1 Nr. 3, § 126b verwie- sen. Zu Nummer 2 (§ 121 Abs. 4 Satz 1) Statt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger kann nach Absatz 4 die Einberufung der Hauptversammlung auch durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Mit der Bestim- mung ist die Zustellungsart, nicht die Form geregelt. Die Erklärung selbst bedarf nicht der Schriftform nach § 126 BGB, sie kann also schon bisher in verkörperter „Textform“ erfolgen (z. B. maschinell unterzeichnetes Anschreiben). Insoweit bedarf die Bestimmung keiner weiteren Anpas- sung an die neue Textform. Die Regelung ist allgemein for- muliert, in ihrer praktischen Anwendung aber auf kleine Aktiengesellschaften mit überschaubarem Aktionärskreis gemünzt. Da die Zustellungsart „eingeschriebener Brief“ gerade für kleine Aktiengesellschaften mit überschaubarem Aktionärskreis unnötig sein und im Einzelfall eine hinderli- che Förmlichkeit bedeuten kann, soll die Regelung disposi- tiv gestellt werden, so dass in der Satzung geringere Anfor- derungen an die Zustellungsart bestimmt werden können. Auch die parallele Vorschrift des § 51 Abs. 1 GmbHG ist i. V. m. § 45 Abs. 2 GmbHG dispositiv, was sich bewährt hat. Zu Nummer 3 (§ 122 Abs. 1 Sa
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.467 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/4987, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 147.414–150.881 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 71dfacc5b442b36f….
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