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Artikel 1 · BT-Drs. 14/6814 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeszentralregis-

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeszentralregis-
tergesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2 BZRG-E)
Zu Buchstabe a
Absatz 2 entspricht im Regelungsgehalt dem bisherigen
Absatz 3.
In Satz 1 war der Wortlaut an die inzwischen üblichen
Bezeichnungen anzupassen.
Satz 2 war neu zu fassen, da das Bundesverfassungsgericht
in seiner Entscheidung vom 2. März 1999 – 2 BvF 1/94 –
entschieden hat, dass allgemeine Verwaltungsvorschriften
für den Vollzug der Bundesgesetze durch die Länder im
Auftrage des Bundes gemäß Artikel 85 Abs. 2 Satz 1 GG –
entsprechend dem Wortlaut der Norm – ausschließlich von
der Bundesregierung als Kollegium mit Zustimmung des
Bundesrates erlassen werden können. Dies muss auch für
die wortgleiche Vorschrift des Artikels 84 Abs. 2 GG gel-
ten.
Zu Buchstabe b
Der bisherige, zu Absatz 2 gewordene Absatz 3 entfällt, da
er keine Bedeutung mehr hat.
Zu Nummer 2 (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BZRG-E)
Das Gesetz verlangt bisher nur die Eintragung der „Perso-
nendaten“. Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll künftig
im Einzelnen angegeben werden, was darunter zu verstehen
ist. Die Angaben entsprechen im Wesentlichen denen, die in
der Zweiten und Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Durchführung des BZRG vom 25. Juli 1985 (Beilage
zum BAnz. Nr. 155 vom 22. August 1985) beschrieben sind.
Unter „abweichenden Personendaten“ sind sämtliche tat-
sächlich zur Verwendung gekommenen abweichenden Per-
sonendaten unter Einschluss abweichender Schreibweisen zu
verstehen. Einer ausdrücklichen Erwähnung der Durchbre-
chung des Offenbarungsverbots nach § 5 des Transsexuel-
lengesetzes vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654) und
des Adoptionsgeheimnisses nach § 1758 Abs. 1 BGB bedarf
es hier nicht, da dies durch die vorgesehene Ergänzung des
§ 20a BZRG (Nr. 7) klargestellt ist.
Zu Nummer 3 (§ 10 Ab

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 45.132 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/6814, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.347–75.479 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 3a94862d252f089b….

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