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Artikel 2 · BT-Drs. 14/5198 · S. 10
Zu Artikel 2 (Sonstige Bezüge)
Zu Artikel 2 (Sonstige Bezüge) Zu Absatz 1 Nr. 1 Die Anpassung nach Artikel 1 Abs. 1 Nr. 1 erstreckt sich auch auf Besoldungsbestandteile in weiter fortgeltenden landesrechtlichen Vorschriften. Die Verweisung auf die um- fassende Aufzählung dieser Regelungen im Bundesbesol- dungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1995 vermeidet Wiederholungen und dient der Vereinfachung. Zu Absatz 1 Nr. 2 und 3 Übertragung des Tarifergebnisses durch lineare Erhöhung der vergleichbaren Besoldungsleistungen um 1,8 vom Hun- dert ab 1. Januar 2001 und auf dieser Grundlage um 2,2 vom Hundert ab 1. Januar 2002. Zu Absatz 1 Nr. 4 Entsprechende lineare Erhöhung von Beträgen in landes- rechtlichen Vorschriften, soweit sie nach dem Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts vom 24. Februar 1997 (BGBl. I S. 322) noch nicht angepasst sind. Zu Absatz 1 Nr. 5 Entsprechende lineare Anpassung der besonderen landes- rechtlichen Anrechnungsbeträge. Zu Absatz 1 Nr. 6 Die in der Anlage 2 zu der genannten Verordnung enthalte- nen Amtszulagen werden von Artikel 1 nicht erfasst (in Anlage IX zum BBesG nicht enthalten), sie müssen eben- falls linear angepasst werden. Zu Absatz 2 Erhöhung der Auslandszuschläge. Der verminderte Anpas- sungssatz für diese Zuschläge entspricht der Verfahrens- weise bei den letzten allgemeinen Bezügeanpassungen; er berücksichtigt pauschalierend, dass Auslandsdienstbezüge auch immaterielle Belastungen abgelten und steuerfreie Be- zügeteile enthalten. Zu Absatz 3 Erhöhung der Anwärterbezüge ebenfalls um 1,8 vom Hun- dert ab 1. Januar 2001 und auf dieser Grundlage um 2,2 vom Hundert ab 1. Januar 2002. Zu Absatz 4 Erhöhung der Taucherzulage und der Zulage für die Beseiti- gung von Kampfstoffmunition aus den Weltkriegen. Die prozentuale Anhebung entspricht der Erhöhung im Tarifbe-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.217 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/5198, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.881–32.098 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3D4 · Prüfwert fb90f660b93663bb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP