Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/5714 · S. 9
Zu Artikel 1 – Änderung des Dritten Buches
Zu Artikel 1 – Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderungen. Zu Nummer 2 (§ 3) Folgeänderung zur Einfügung des § 235b. Zu Nummer 3 (§ 14) Folgeänderung zur Aufnahme der Förderung von Einstiegs- qualifizierungen in das Arbeitsförderungsrecht. Zu Nummer 4 (§ 22) Folgeänderung zu Nummer 10 (§ 421o bis § 421q). Zu Nummer 5 (§ 235b) Die betriebliche Einstiegsqualifizierung wird als Arbeitge- berleistung in das Arbeitsförderungsrecht aufgenommen. Sie ist als Leistung im Vorfeld der Aufnahme einer Berufsausbil- dung dem Bereich Berufsvorbereitung zuzuordnen. Der Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung ist förderrechtlich einem Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz gleichgestellt. Wegen der positiven Erfahrungen mit dem Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm) wird die Einstiegsqualifizierung in das Arbeitsförderungsrecht aufgenommen. Das Programm ist als Beitrag des Bundes zum Ausbildungspakt zum 1. Oktober 2004 aufgelegt worden. Es war zunächst auf drei Jahre be- fristet. Das Programm ist wegen seines Erfolgs zum 1. Okto- ber 2006 um ein Jahr verlängert und auf 40 000 Plätze auf- gestockt worden. Die Einstiegsqualifizierung hat sich für die Zielgruppe als Türöffner in betriebliche Berufsausbildung erwiesen. Von den Teilnehmern des zweiten Programmjahrgangs haben nach den Ergebnissen der Begleitforschung bis zum Oktober 2006 fast 70 Prozent eine Berufsausbildung (62,7 Prozent eine betriebliche Berufsausbildung) begonnen. Die Ver- gleichswerte einer Kontrollgruppe mit ähnlichen Ausgangs- voraussetzungen liegen deutlich niedriger: Nur 38,7 Prozent bzw. 29,7 Prozent dieser Gruppe konnten eine Ausbildung einmünden. Einstiegsqualifizierungen sollten nicht dazu führen, dass Be- triebe ihr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.123 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/5714, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.152–43.275 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 5fa036c926dd50cf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP