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Artikel 1 · BT-Drs. 16/5714 · S. 9

Zu Artikel 1 – Änderung des Dritten Buches

Zu Artikel 1 – Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderungen.
Zu Nummer 2 (§ 3)
Folgeänderung zur Einfügung des § 235b.
Zu Nummer 3 (§ 14)
Folgeänderung zur Aufnahme der Förderung von Einstiegs-
qualifizierungen in das Arbeitsförderungsrecht.
Zu Nummer 4 (§ 22)
Folgeänderung zu Nummer 10 (§ 421o bis § 421q).
Zu Nummer 5 (§ 235b)
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung wird als Arbeitge-
berleistung in das Arbeitsförderungsrecht aufgenommen. Sie
ist als Leistung im Vorfeld der Aufnahme einer Berufsausbil-
dung dem Bereich Berufsvorbereitung zuzuordnen. Der
Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung ist förderrechtlich
einem Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz
gleichgestellt.
Wegen der positiven Erfahrungen mit dem Sonderprogramm
des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher
(EQJ-Programm) wird die Einstiegsqualifizierung in das
Arbeitsförderungsrecht aufgenommen. Das Programm ist als
Beitrag des Bundes zum Ausbildungspakt zum 1. Oktober
2004 aufgelegt worden. Es war zunächst auf drei Jahre be-
fristet. Das Programm ist wegen seines Erfolgs zum 1. Okto-
ber 2006 um ein Jahr verlängert und auf 40 000 Plätze auf-
gestockt worden.
Die Einstiegsqualifizierung hat sich für die Zielgruppe als
Türöffner in betriebliche Berufsausbildung erwiesen. Von
den Teilnehmern des zweiten Programmjahrgangs haben
nach den Ergebnissen der Begleitforschung bis zum Oktober
2006 fast 70 Prozent eine Berufsausbildung (62,7 Prozent
eine betriebliche Berufsausbildung) begonnen. Die Ver-
gleichswerte einer Kontrollgruppe mit ähnlichen Ausgangs-
voraussetzungen liegen deutlich niedriger: Nur 38,7 Prozent
bzw. 29,7 Prozent dieser Gruppe konnten eine Ausbildung
einmünden.
Einstiegsqualifizierungen sollten nicht dazu führen, dass Be-
triebe ihr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.123 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/5714, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.152–43.275 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 5fa036c926dd50cf….

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