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Artikel 2 · BT-Drs. 14/5082 · S. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Zu Nummer 1 bis 3
Das derzeitige Mischsystem, bei dem tagesgleiche Pflege-
sätze, Fallpauschalen und Sonderentgelte abgerechnet wer-
den, wird zum 1. Januar 2003 durch das neue DRG-Fallpau-
schalensystem ersetzt. Die für das Mischsystem vorgese-
hene Ausgliederung der heute bereits bestehenden Fallpau-
schalen aus den Krankenhausbudgets zum 1. Januar 2002 ist
nicht mehr erforderlich. Die entsprechenden Vorschriften in
§ 12 Abs. 2 und 3 und in § 11 Abs. 8 BPflV sowie die in
§ 12 Abs. 5 für den Zeitraum nach der Kostenausgliederung
vorgesehene Korrektur des Erlösausgleichs nach § 12
Abs. 4 werden deshalb aufgehoben. Ebenso wird § 17
Abs. 4 Satz 8 aufgehoben, der für den Ausgliederungsvor-
gang die Vorlage entsprechender Leistungsaufstellungen
und Kostendaten vorschreibt.
Mit der Aufhebung des § 12 Abs. 3 BPflV entfällt die ver-
bindlich für alle Krankenhäuser zum Ende des bisher vorge-
sehen Übergangszeitsraums vorgeschriebene Kostenaus-
gliederung der Fallpauschalen und Sonderentgelte, mit der
das Entgeltsystem für alle Krankenhäuser umgestellt und
diese Entgelte aus dem Budgetbereich der Krankenhäuser
herausgelöst werden sollten. Unverändert besteht weiterhin
für die einzelnen Krankenhäuser die Möglichkeit, nach § 12
Abs. 2 Satz 3 BPflV eine freiwillige Kostenausgliederung
zu wählen oder diese fortzuführen.
Zu Nummer 4
Anhang 2 enthält die Fußnoten zu der Leistungs- und Kal-
kulationsaufstellung nach § 17 Abs. 4 Satz 2 BPflV, die
Verhandlungsunterlage für die Budget-/Pflegesatzverhand-
lungen ist. Nachdem mit den Nummern 3 und 4 die endgül-
tige Kostenausgliederung für Fallpauschalen nach § 12
Abs. 3 BPflV aufgehoben wurde, nimmt Nummer 4 ent-
sprechende Folgeänderungen vor.

BT-Drs. 14/5082 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 14/5082, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.811–15.528 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert 0f702b292be715f9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP