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Artikel 1 · BT-Drs. 16/5845 · S. 10

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Die Bestimmung regelt die Aufhebung der Heimkehrerstif-
tung mit Ablauf des 31. Dezember 2007. Im Hinblick darauf,
dass die Leistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz bis
Ende 2009 erbracht werden sollen, geht die Zuständigkeit
zur Erfüllung der Stiftungsaufgaben mit Aufhebung der Stif-
tung auf das Bundesverwaltungsamt über.
Zu Nummer 2
Anpassung des geltenden Rechts unter Berücksichtigung des
Zuständigkeitsübergangs auf das Bundesverwaltungsamt.
Zu Nummer 3
Zu den Buchstaben a bis d
Redaktionelle Anpassung des geltenden Rechts unter Be-
rücksichtigung des Zuständigkeitsübergangs auf das Bun-
desverwaltungsamt.
Zu Buchstabe e
Mit dem neuen Absatz 7 wird der Tag des Kabinettsbeschlus-
ses als Antragsstichtag für die Beantragung von Leistungen
nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz festgesetzt. Ab diesem
Tag kann nicht mehr auf den Fortbestand der bisherigen
Rechtslage vertraut werden. Dementsprechend dürfen auch
die in der Regel unbefristet bewilligten Rentenzusatzleistun-
gen eingestellt werden. Um diese abzuschließen, bestimmt
der neue Absatz 8, dass die erteilten Bewilligungsbescheide
über Rentenzusatzleistungen mit Ablauf des 31. Dezember
2009 unwirksam werden.
Zu Nummer 4
Die Finanzierung der Durchführung des Heimkehrerstif-
tungsgesetzes wird abschließend neu geregelt.
Für die Gewährung von Unterstützungsleistungen zur Linde-
rung einer Notlage werden der Stiftung in den Jahren 2007
bis 2009 wie nach der 2005 ausgelaufenen Finanzierungs-
regelung weiterhin jeweils 1,534 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt. Hierfür stehen ihr darüber hinaus weiterhin das rest-
liche Stammkapital und jährliche Erträgnisse zur Verfügung
sowie Rückflüsse von Darlehen, die die Stiftung nach § 46
Abs. 2 des bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Kriegsge-
fangenenentsc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.931 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/5845, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 26.939–30.870 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert bdd66dcb6367ed95….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP