Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 14/6853 · S. 36
Zu Artikel 5 (Anpassung des Beamtenrechtsrah-
Zu Artikel 5 (Anpassung des Beamtenrechtsrah- mengesetzes) Die auf die Personalstruktur des bisherigen § 42 HRG ab- stellenden Regelungen werden an die neue Personalstruktur des HRG angepasst. Diese sieht den Wegfall der Personal- kategorien „Wissenschaftliche und künstlerische Assisten- ten“, „Oberassistenten, Oberingenieure“ und „Hochschul- dozenten“ sowie die Einführung der Personalkategorie „Ju- niorprofessorinnen und Juniorprofessoren“ vor. Das wissenschaftliche und künstlerische Personal entspre- chend § 42 des Hochschulrahmengesetzes umfasst zukünf- tig auch die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter im Sinne des § 53 des Hochschulrahmengeset- zes. Weder in § 49 HRG noch in §§ 4, 105 und 125 BRRG noch in § 176a BBG waren die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter bislang erwähnt, obwohl auch für Angehörige dieser Personalkategorie Beamtenverhält- nisse (akademische Räte etc.) begründet werden können und in § 50 Abs. 3 HRG dienstrechtliche Sonderregelungen vorgesehen sind. Die Einbeziehung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter in die Regelungen erfolgt auch im Hinblick darauf, dass das Aufgabenprofil der wis- senschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter durch Ände- rung des § 53 HRG erweitert wird um Dienstaufgaben, die bisher wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten obliegen.
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Herkunft
BT-Drs. 14/6853, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 173.479–174.832 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 27f8115b1c6b6bbf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP