Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 16/5049 · S. 10
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten) Zu Absatz 1 Die Vorschrift bestimmt das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. September 2007. Zu Absatz 2 Die Vorschrift enthält einen späteren Inkrafttretenstermin zum 1. Juli 2009, um es den Zigarettenautomatenaufstellern zu ermöglichen, Automaten entsprechend des erweiterten Automatenverbotes umzustellen. Seit 1. Januar 2007 müssen Zigarettenautomaten technisch so umgerüstet sein, dass Kin- dern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist. Durch die Heraufsetzung des Abgabealters von 16 auf 18 Jahre ist eine weitere Umrüstung der Automaten notwendig. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/5049 Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30. März 2007 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 (§ 1 Abs. 3 Satz 1 und 1a – neu – des Bundesnichtraucherschutzgesetzes) In Artikel 1 wird § 1 Abs. 3 wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „, wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht“ gestrichen. b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Dies setzt voraus, dass insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht und hiervon keine Gesundheitsgefahren für Dritte ausgehen.“ Begründung Durch diffundierende Feinstäube gehen von Räumen, in denen geraucht werden darf, erhebliche Gesundheits- gefahren aus. Nur die Schaffung vollständig rauchfreier Einrichtungen kann Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirkungsvoll vor der Exposition gegenüber Tabakrauch schützen. Die Einführung von lediglich partiellen Rauchverboten be- wirkt im Vergleich zu völlig rauchfreien Einrichtungen nur einen geringen oder gar keinen Gesundheitsschutz, insb
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.397 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/5049 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/5049, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.090–32.487 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 9aeaec709def92d3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP