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Artikel 2 · BT-Drs. 16/5049 · S. 10

Zu Artikel 2 (Änderung der Arbeitsstätten-

Zu Artikel 2 (Änderung der Arbeitsstätten-
verordnung)
Bereits nach der bisherigen Rechtslage ist der Arbeitgeber
verpflichtet, zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten
Maßnahmen in der Arbeitsstätte zu ergreifen. Der jetzt ange-
fügte Satz bringt zum Ausdruck, dass insbesondere ein all-
gemeines Rauchverbot für den gesamten Betrieb oder ein auf
einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchver-
bot eine geeignete Maßnahme im Sinne der Vorschrift ist.

BT-Drs. 16/5049 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/5049, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.635–25.104 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 9aeaec709def92d3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP