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Artikel 15 · BT-Drs. 14/6877 · S. 39

Zu Artikel 15 (Umsatzsteuer-Durchführungsverord-

Zu Artikel 15 (Umsatzsteuer-Durchführungsverord-
nung)
Allgemeines
Die Änderungen stehen weitgehend im Zusammenhang mit
der Aufhebung des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18
Abs. 8 UStG) bei gleichzeitiger Einführung einer Steuer-
schuldnerschaft des Leistungsempfängers. Vgl. hierzu im
Einzelnen die allgemeine Begründung zum UStG.
Zu Nummer 1 (§ 30a)
Grundsätzlich ist Leistungsempfänger derjenige, der aus
den zivilrechtlichen Verträgen berechtigt und verpflichtet
ist. Ihm gegenüber erfolgt auch die Abrechnung des
Leistenden. In den Fällen der unfreien Versendung oder
Besorgung einer solchen (§§ 453 ff. HGB) erfolgt die
Abrechnung nicht gegenüber dem Auftraggeber, sondern
gegenüber dem Empfänger der Warensendung. Aus Verein-
fachungsgründen ist es deshalb sinnvoll, den Rechnungs-
empfänger an Stelle des Auftraggebers zum Steuerschuldner
zu bestimmen. Er darf auch – entsprechend den bisherigen
Regelungen im § 40 UStDV – den Vorsteuerabzug vor-
nehmen.
Entsprechend der Regelung in § 13b Abs. 2 UStG gilt der
Wechsel der Steuerschuld in der Vereinfachungsregelung
nur, wenn der Rechnungsempfänger ein Unternehmer oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der
Rechnungsempfänger erkennt die besondere Konstellation
anhand der Angaben in der Rechnung (§ 14a UStG und
§ 30a Nr. 3 UStDV).
Zu Nummer 2 (§ 31)
redaktionelle Folgeänderungen zur Änderung des § 14
Abs. 1 UStG
Zu Nummer 3 (§ 33 Satz 3)
Durch den neuen Satz 3 soll die Vereinfachungsregelung
des § 33 UStDV für Rechnungen über Kleinbeträge bei
Leistungen im Sinne des § 13b UStG ausgeschlossen wer-
den. Dies ist notwendig, weil diese Rechnungen nicht alle
im Zusammenhang mit einer Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers erforderlichen Angaben (Benennung
des Leistungsempfängers, Hinweis auf die Steuerschuldne

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.630 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/6877, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 152.175–154.805 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert bd0f9610a7f7a5b1….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP