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Artikel 15 · BT-Drs. 14/6877 · S. 39
Zu Artikel 15 (Umsatzsteuer-Durchführungsverord-
Zu Artikel 15 (Umsatzsteuer-Durchführungsverord- nung) Allgemeines Die Änderungen stehen weitgehend im Zusammenhang mit der Aufhebung des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG) bei gleichzeitiger Einführung einer Steuer- schuldnerschaft des Leistungsempfängers. Vgl. hierzu im Einzelnen die allgemeine Begründung zum UStG. Zu Nummer 1 (§ 30a) Grundsätzlich ist Leistungsempfänger derjenige, der aus den zivilrechtlichen Verträgen berechtigt und verpflichtet ist. Ihm gegenüber erfolgt auch die Abrechnung des Leistenden. In den Fällen der unfreien Versendung oder Besorgung einer solchen (§§ 453 ff. HGB) erfolgt die Abrechnung nicht gegenüber dem Auftraggeber, sondern gegenüber dem Empfänger der Warensendung. Aus Verein- fachungsgründen ist es deshalb sinnvoll, den Rechnungs- empfänger an Stelle des Auftraggebers zum Steuerschuldner zu bestimmen. Er darf auch – entsprechend den bisherigen Regelungen im § 40 UStDV – den Vorsteuerabzug vor- nehmen. Entsprechend der Regelung in § 13b Abs. 2 UStG gilt der Wechsel der Steuerschuld in der Vereinfachungsregelung nur, wenn der Rechnungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der Rechnungsempfänger erkennt die besondere Konstellation anhand der Angaben in der Rechnung (§ 14a UStG und § 30a Nr. 3 UStDV). Zu Nummer 2 (§ 31) redaktionelle Folgeänderungen zur Änderung des § 14 Abs. 1 UStG Zu Nummer 3 (§ 33 Satz 3) Durch den neuen Satz 3 soll die Vereinfachungsregelung des § 33 UStDV für Rechnungen über Kleinbeträge bei Leistungen im Sinne des § 13b UStG ausgeschlossen wer- den. Dies ist notwendig, weil diese Rechnungen nicht alle im Zusammenhang mit einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers erforderlichen Angaben (Benennung des Leistungsempfängers, Hinweis auf die Steuerschuldne
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.630 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/6877, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 152.175–154.805 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert bd0f9610a7f7a5b1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP