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Artikel 13 · BT-Drs. 14/6877 · S. 34

Zu Artikel 13 (EG-Amtshilfe-Gesetz)

Zu Artikel 13 (EG-Amtshilfe-Gesetz)
Durch die Einfügung wird die Befugnis zur Übertragung
des Auskunftsverkehrs auf eine Landesbehörde über den
Bereich der Umsatzsteuer hinaus auf den Bereich der direk-
ten Steuern ausgedehnt. Mit dem Vorschlag wird eine Emp-
fehlung des Bundesrechnungshofes (Prüfbemerkungen
2000, Tz. 65.8.2., S. 208) umgesetzt, der die umständlichen
Dienstwege im internationalen Amtshilfeverkehr gerügt
hatte.
Nach derzeitiger Rechtslage ermächtigt § 1a Abs. 4 das
Bundesministerium der Finanzen, in Abstimmung mit den
zuständigen obersten Landesbehörden den Auskunftsaus-
tausch „für den Bereich der Umsatzsteuer“ auf eine Landes-
behörde zu übertragen. Von der Möglichkeit wurde in Ab-
sprache insbesondere mit der französischen Steuerverwal-
tung Gebrauch gemacht. Der Auskunftsverkehr auf lokaler
Ebene hat sich im Bereich der Umsatzsteuer bewährt.
Die zunehmende grenzüberschreitende Wirtschafts- und Be-
rufstätigkeit – vor allem im Rahmen des EU-Binnenmarktes
– macht es erforderlich, auch für den Bereich der direkten
Steuern (z. B. Körperschaft-, Einkommen- und Lohnsteuer)
eine entsprechende Regelung zu treffen. Insbesondere in
missbrauchsgefährdeten Bereichen (z. B. bei der illegalen
grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung im Bauge-
werbe), in denen die Steuerpflichtigen ihrer Mitwirkungs-
pflicht regelmäßig nicht nachkommen, hat sich in der Ver-
gangenheit der mitunter äußerst langwierige Dienstweg
über Oberfinanzdirektion/oberste Landesfinanzbehörde/
Bundesministerium der Finanzen als sehr hinderlich bei der
Sachverhaltsaufklärung erwiesen.
Mit der Gesetzesänderung wird die Delegationsmöglichkeit
des Bundesministeriums der Finanzen erweitert. Die Ent-
scheidung, in welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht
wird, ist im Einzelfall nach wie vor in Abs

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.905 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/6877, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 124.984–126.889 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert bd0f9610a7f7a5b1….

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