Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 14/6877 · S. 34
Zu Artikel 13 (EG-Amtshilfe-Gesetz)
Zu Artikel 13 (EG-Amtshilfe-Gesetz) Durch die Einfügung wird die Befugnis zur Übertragung des Auskunftsverkehrs auf eine Landesbehörde über den Bereich der Umsatzsteuer hinaus auf den Bereich der direk- ten Steuern ausgedehnt. Mit dem Vorschlag wird eine Emp- fehlung des Bundesrechnungshofes (Prüfbemerkungen 2000, Tz. 65.8.2., S. 208) umgesetzt, der die umständlichen Dienstwege im internationalen Amtshilfeverkehr gerügt hatte. Nach derzeitiger Rechtslage ermächtigt § 1a Abs. 4 das Bundesministerium der Finanzen, in Abstimmung mit den zuständigen obersten Landesbehörden den Auskunftsaus- tausch „für den Bereich der Umsatzsteuer“ auf eine Landes- behörde zu übertragen. Von der Möglichkeit wurde in Ab- sprache insbesondere mit der französischen Steuerverwal- tung Gebrauch gemacht. Der Auskunftsverkehr auf lokaler Ebene hat sich im Bereich der Umsatzsteuer bewährt. Die zunehmende grenzüberschreitende Wirtschafts- und Be- rufstätigkeit – vor allem im Rahmen des EU-Binnenmarktes – macht es erforderlich, auch für den Bereich der direkten Steuern (z. B. Körperschaft-, Einkommen- und Lohnsteuer) eine entsprechende Regelung zu treffen. Insbesondere in missbrauchsgefährdeten Bereichen (z. B. bei der illegalen grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung im Bauge- werbe), in denen die Steuerpflichtigen ihrer Mitwirkungs- pflicht regelmäßig nicht nachkommen, hat sich in der Ver- gangenheit der mitunter äußerst langwierige Dienstweg über Oberfinanzdirektion/oberste Landesfinanzbehörde/ Bundesministerium der Finanzen als sehr hinderlich bei der Sachverhaltsaufklärung erwiesen. Mit der Gesetzesänderung wird die Delegationsmöglichkeit des Bundesministeriums der Finanzen erweitert. Die Ent- scheidung, in welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht wird, ist im Einzelfall nach wie vor in Abs
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.905 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/6877, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 124.984–126.889 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert bd0f9610a7f7a5b1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP