Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 23 · BT-Drs. 14/6371 · S. 18
Zu Artikel 23 (Änderung des Wirtschaftsstrafgeset-
Zu Artikel 23 (Änderung des Wirtschaftsstrafgeset- zes 1954) Die im Wirtschaftstrafgesetz 1954 enthaltenen und auf Deutsche Mark lautenden Rahmengrößen für Geldbußen sind zum 1. Januar 2002 auf Euro umzustellen. Diese Rahmengrößen sind runde „Signalbeträge“. Um die Signalfunktion der Bußgeldrahmen aufrechtzuerhalten, sind die festzusetzenden Eurobeträge im Verhältnis zwei Deut- sche Mark zu einem Euro abzurunden.
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Herkunft
BT-Drs. 14/6371, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.152–69.569 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert a49ba5f253d3244c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP