Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 14/6371 · S. 15
Zu Artikel 12 (Änderung der Insolvenzrechtlichen
Zu Artikel 12 (Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung) Zu Nummer 1 (§ 2 InsVV) Mit § 2 InsVV werden die Regelsätze für die Vergütungsbe- rechnung bestimmt. Die wertabhängige Vergütung ist dabei nach Wertstufen geregelt, die auf geglättete Euro-Beträge im Verhältnis 2 : 1 umgestellt werden. Die Regelsätze sind prozentual bestimmt und bleiben unverändert. Die Wert- grenzenumstellung ist mit einer geringfügigen Verringerung der davon prozentual zu berechnenden Vergütung verbun- den. Ein Ausgleich wird nicht für erforderlich gehalten. Um die Regelsätze besser zitieren zu können, soll in § 2 Abs. 1 InsVV eine Nummerierung eingefügt werden. Drucksache 14/6371 – 16 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 8 InsVV) Die in § 8 Abs. 3 InsVV vorgesehene Höchstgrenze für den Pauschsatz der Auslagen wird im Verhältnis 2 : 1 umgestellt und damit auf 250 Euro nach unten geglättet. Die damit ver- bundene geringfügige Minderung des Höchstsatzes ist zur einfachen Anwendung der Vorschrift in der Auslagenbe- rechnung geboten. Nachteile in der Auslagenerstattung sind infolge der Umstellung nicht zu erwarten (Pauschsatz). Zu Nummer 3 (§ 12 InsVV) Der in § 12 Abs. 3 InsVV bestimmte Höchstsatz für die Auslagenpauschale des Sachwalters wird infolge des geän- derten Höchstsatzes der Auslagenpauschale des Insolvenz- verwalters im gleichen Verhältnis umgestellt. Auf die Be- gründung zur Umstellung in § 8 Abs. 3 InsVV wird verwie- sen. Zu Nummer 4 (§ 13 InsVV) Die Umstellung der Mindestvergütungen des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren wird sich durch die Glättung nach unten geringfügig verringern. Wegen der Ge- ringfügigkeit ist ein Ausgleich nicht vorgesehen. Zu Nummer 5 (§ 14 InsVV) Die Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenz- verfahren wi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.813 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 14/6371 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 14/6371, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.814–56.627 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert a49ba5f253d3244c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP