Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/6371 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung der Verordnung über die
Zu Artikel 1 (Änderung der Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bun- desdienst) § 4 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst regelt, dass die Genehmigung für eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen gegen Vergü- tung außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein als er- teilt gilt, wenn sie geringen Umfang haben und kein gesetz- licher Versagungsgrund vorliegt. § 4 Abs. 1 Satz 2 der Ver- ordnung bestimmt insoweit, dass der Umfang einer Neben- beschäftigung dann als gering anzusehen ist, wenn die Vergütung im Monat 200 Deutsche Mark nicht übersteigt. Durch die Änderung wird eine Umstellung dieses Höchst- betrages „2 zu 1“ vorgenommen.
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Herkunft
BT-Drs. 14/6371, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.737–36.430 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert a49ba5f253d3244c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP