Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 14/8359 · S. 5
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2a) Durch die Einrichtung einer Interessenvertretung wird eine Beteiligungsmöglichkeit auch für die außerbetrieblichen Auszubildenden im Sinne von § 18a Abs. 1 des Berufs- bildungsgesetzes geschaffen. Dies erfordert konsequenter- weise auch Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz. Drucksache 14/8359 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeits- sachen wird durch § 2a Abs. 1 Nr. 3c nunmehr auf Angele- genheiten aus § 18a des Berufsbildungsgesetzes ausgewei- tet. Dies entspricht der Zuständigkeitsregelung der Arbeits- gerichte für Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungs- gesetz und den §§ 94, 95, 139 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Zu Nummer 2 (§ 10) Dementsprechend ist in § 10 die Parteifähigkeit auch auf die Beteiligten ausgeweitet worden, die beteiligte Personen und Stellen in dem Fall des § 2a Abs. 1 Nr. 3c des Arbeitsge- richtsgesetzes sind. Zu Nummer 3 (§ 83 Abs. 3) Als weitere Folge ist in dem in § 83 geregelten Verfahren die Anhörung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den beteiligten Stellen auf den Fall des § 18a des Berufsbil- dungsgesetzes ausgeweitet worden. Zu Nummer 4 (Anlage 1) Mit den Änderungen in der Anlage 1 zum Arbeitsgerichts- gesetz wird das Gebührenverzeichnis an die auch für die Arbeitsgerichtsbarkeit geltenden geänderten Beschwerde- vorschriften im Gesetz zur Reform des Zivilprozesses ange- passt. Eine Erhöhung der Gebühren ist mit diesen Änderun- gen nicht verbunden. Durch die Änderung in Buchstabe b entfällt die Verweisung auf das Gerichtskostengesetz. Stattdessen wird im Sinne einer anwenderfreundlicheren Regelung der entsprechende Gebührenbetrag ausgewiesen. Die Höhe der Gebühren für die neu eingeführten Möglich-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.110 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/8359, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 14.180–16.290 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 08644e045a80f30d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP