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Artikel 2 · BT-Drs. 14/8359 · S. 5

Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2a)
Durch die Einrichtung einer Interessenvertretung wird eine
Beteiligungsmöglichkeit auch für die außerbetrieblichen
Auszubildenden im Sinne von § 18a Abs. 1 des Berufs-
bildungsgesetzes geschaffen. Dies erfordert konsequenter-
weise auch Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz.
Drucksache 14/8359 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeits-
sachen wird durch § 2a Abs. 1 Nr. 3c nunmehr auf Angele-
genheiten aus § 18a des Berufsbildungsgesetzes ausgewei-
tet. Dies entspricht der Zuständigkeitsregelung der Arbeits-
gerichte für Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungs-
gesetz und den §§ 94, 95, 139 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch.
Zu Nummer 2 (§ 10)
Dementsprechend ist in § 10 die Parteifähigkeit auch auf die
Beteiligten ausgeweitet worden, die beteiligte Personen und
Stellen in dem Fall des § 2a Abs. 1 Nr. 3c des Arbeitsge-
richtsgesetzes sind.
Zu Nummer 3 (§ 83 Abs. 3)
Als weitere Folge ist in dem in § 83 geregelten Verfahren
die Anhörung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den
beteiligten Stellen auf den Fall des § 18a des Berufsbil-
dungsgesetzes ausgeweitet worden.
Zu Nummer 4 (Anlage 1)
Mit den Änderungen in der Anlage 1 zum Arbeitsgerichts-
gesetz wird das Gebührenverzeichnis an die auch für die
Arbeitsgerichtsbarkeit geltenden geänderten Beschwerde-
vorschriften im Gesetz zur Reform des Zivilprozesses ange-
passt. Eine Erhöhung der Gebühren ist mit diesen Änderun-
gen nicht verbunden.
Durch die Änderung in Buchstabe b entfällt die Verweisung
auf das Gerichtskostengesetz. Stattdessen wird im Sinne
einer anwenderfreundlicheren Regelung der entsprechende
Gebührenbetrag ausgewiesen.
Die Höhe der Gebühren für die neu eingeführten Möglich-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.110 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/8359, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 14.180–16.290 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 08644e045a80f30d….

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