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Artikel 2 · BT-Drs. 14/6929 · S. 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Nummer 1 Kurzbezeichnung und Abkürzung werden eingeführt. Nummer 2 (§ 1 Abs. 1) Satz 1 Gemäß dieser Vorschrift werden die Aufgaben der Eisen- bahnverkehrsverwaltung des Bundes, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, vom Bundesministerium für Ver- kehr, Bau- und Wohnungswesen wahrgenommen. Jegliche Aufsichtstätigkeit im Bereich der Eisenbahnen des Bundes ist dem Eisenbahn-Bundesamt zugewiesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BEVVG). Die Kompetenz zur Erteilung von Genehmigun- gen verbleibt, sofern sie nicht durch Gesetz oder Verord- nung dem Eisenbahn-Bundesamt übertragen wurde (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 BEVVG), beim Bundesministerium für Ver- kehr, Bau- und Wohnungswesen. Satz 2 Zur flexiblen Aufgabenwahrnehmung durch den Bund wird die Möglichkeit geschaffen, Aufgaben aus dem Ministeri- umsbereich ganz oder teilweise auf das Eisenbahn-Bundes- amt zu übertragen. Auf die generelle Übertragung von Ein- zelfallentscheidungen wurde verzichtet, da Erfahrungen aus der Genehmigungspraxis wesentliche Grundlage für die Rechtsfortbildung sind. Sätze 3 und 4 Die Regelung entspricht derjenigen, die schon bislang für die Übertragung der Landeseisenbahnaufsicht auf Dritte durch die jeweilige Landesregierung galt (§ 5 Abs. 1 Satz 3 – alt –, § 5 Abs. 2 Satz 4 – neu – AEG). Eine Sonderrege- lung wie im bisherigen § 4 ist daher entbehrlich. Nummer 3 (§ 2) Redaktionelle Änderungen, die sich aus der Änderung der Bezeichnung des Ministeriums ergeben. Nummer 4 Buchstabe a (§ 3 – alt –) § 3 Abs. 1 – alt – kann aufgehoben werden, da die Rege- lung in § 5 Abs. 1a und Abs. 2 AEG enthalten ist. § 3 Abs. 4 – alt – kann aufgehoben werden, da eine Vergabe- prüfstelle beim Eisenbahn-Bundesamt durch die Neuord- nung des Vergaberechts nicht mehr erforderlich ist. Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Verw
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.447 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/6929, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.236–72.683 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 9a016ca068d60318….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP