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Artikel 5 · BT-Drs. 14/4553 · S. 78

Zu Artikel 5 (Änderung des Wirtschaftsstrafgeset-

Zu Artikel 5 (Änderung des Wirtschaftsstrafgeset-
zes 1954)
§ 5 WiStG wird im Wesentlichen unverändert beibehalten.
Die darin vorgesehene Sanktion unangemessen hoher Mie-
ten als Ordnungswidrigkeit hat in erster Linie eine wichtige
Appell- und Präventivfunktion. Darüber hinaus entfaltet die
Vorschrift eine unverzichtbare Schutzfunktion im Einzelfall.
Die Streichung der Vorschrift, wie von der Expertenkom-
mission Wohnungspolitik vorgeschlagen, kommt deshalb
nicht in Betracht. Eine Änderung erfolgt jedoch insoweit,
als die mit dem Vierten Mietrechtsänderungsgesetz vom
21. Juli 1993 (BGBl. I S. 1257) eingeführte Beschränkung
des Grundsatzes der Kostendeckung, wonach der Vermieter
sich abgesehen von einer Besitzstandsklausel nur noch bei
Neubauten auf die Deckung der laufenden Aufwendungen
berufen kann, rückgängig gemacht wird.
1. Absatz 1 bleibt unverändert.
2. Absatz 2 Satz 1 wird gleichfalls unverändert übernom-
men.
3. Absatz 2 Satz 2 entspricht dem bisherigen § 5 Abs. 2
Satz 2 Nr. 1, während der bisherige § 5 Abs. 2 Satz 2
Nr. 2 entfällt. Die bisher in § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2a ent-
haltene Beschränkung des Grundsatzes der Kostende-
ckung führt zu einer nicht sachgerechten Differenzierung
zwischen Alt- und Neubauten. Gerade in den neuen Bun-
desländern sind Bestandsinvestitionen weiterhin drin-
gend erforderlich und wirkt sich die Regelung investi-
tionshemmend aus. Künftig soll sich der Vermieter daher
auch bei Altbauten wieder auf die Deckung der laufen-
den Aufwendungen berufen können. Absolute Ober-
grenze bei Überschreitung der 20-%-Grenze ist aber
nach wie vor das „auffällige Missverhältnis zwischen
Leistung und Gegenleistung“. Die im bisherigen § 5
Abs. 2 Satz 2 Nr. 2b enthaltene Besitzstandsklausel kann
entfallen, da die Rechtslage insoweit wieder der vor In-
k

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.926 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/4553, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 400.062–401.988 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert a8993ab5e86cf259….

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