Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 5 · BT-Drs. 14/6281 · S. 40

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5
Zu Nummer 1 und 2
Es wird klargestellt, dass auch künftig durch Verordnung
Regelungen zur Radioaktivität und zur Genehmigung oder
Anzeige des Zusatzes radioaktiver Stoffe bei Pflanzen-
schutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln und Stoffen
nach § 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes getroffen wer-
den können.
Zu Nummer 3 und 4
Es handelt sich um Klarstellungen aufgrund der Terminolo-
gie der Strahlenschutzverordnung (Nr. 3) beziehungsweise
die Bezugnahme auf § 25 des Atomgesetzes.
Zu Nummer 5
Die erforderliche Ausdehnung der Bußgeldbewehrung auf
die in der Ermächtigungsvorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 1
Nr. 7a enthaltenen Unterrichtungstatbestände wird vorge-
nommen, da dies bei der Einbringung des Gesetzes zur Än-
derung atomrechtlicher Vorschriften für die Umsetzung von
EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz vom 3. Mai
2000 übersehen wurde.

BT-Drs. 14/6281 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 14/6281, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 187.288–188.157 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 3099f281cda3a081….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP