Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 14/6281 · S. 40
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5 Zu Nummer 1 und 2 Es wird klargestellt, dass auch künftig durch Verordnung Regelungen zur Radioaktivität und zur Genehmigung oder Anzeige des Zusatzes radioaktiver Stoffe bei Pflanzen- schutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln und Stoffen nach § 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes getroffen wer- den können. Zu Nummer 3 und 4 Es handelt sich um Klarstellungen aufgrund der Terminolo- gie der Strahlenschutzverordnung (Nr. 3) beziehungsweise die Bezugnahme auf § 25 des Atomgesetzes. Zu Nummer 5 Die erforderliche Ausdehnung der Bußgeldbewehrung auf die in der Ermächtigungsvorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a enthaltenen Unterrichtungstatbestände wird vorge- nommen, da dies bei der Einbringung des Gesetzes zur Än- derung atomrechtlicher Vorschriften für die Umsetzung von EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz vom 3. Mai 2000 übersehen wurde.
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Herkunft
BT-Drs. 14/6281, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 187.288–188.157 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 3099f281cda3a081….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP