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Artikel 3 · BT-Drs. 14/4731 · S. 42
Zu Artikel 3 (BAföG-AuslandszuschlagsV)
Zu Artikel 3 (BAföG-AuslandszuschlagsV) Zu Nummer 1 (§ 1 BAföG-AuslandszuschlagsV) Aufgrund der Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erscheint eine Gewährung von Auslandszuschlägen bei Ausbildungen an im Unionsgebiet gelegenen Ausbildungsstätten nicht mehr erforderlich (zu der mit der Streichung der Auslandszu- schläge einhergehenden Ausweitung der Förderungsmög- lichkeiten im EU-Bereich vgl. Allgemeiner Teil der Begrün- dung II Nr. 4 sowie die Begründung zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG). Zu Nummer 2 Buchstabe a (§ 2 Abs. 1 BAföG-AuslandszuschlagsV) Mit der Neufassung der Vorschrift werden die Konsequenzen aus dem Verzicht auf die Gewährung von Auslandszuschlä- gen bei Ausbildungen im EU-Gebiet gezogen und gleichzei- tig die Zuschläge für Ausbildungen in Nicht-EU-Mitglied- staaten aktualisiert. Die Änderungen der Auslandszuschläge für diese Staaten ergeben sich durch die Veränderung der durch das Statistische Bundesamt errechneten und vom Aus- wärtigen Amt festgelegten Kaufkraftausgleichssätze (Stand: 31. Juli 2000). Satz 2 stellt sicher, dass die nachweisabhän- gigen Wohnzuschläge (§ 12 Abs. 3, § 13 Abs. 3 BAföG) – wie bisher die Wohnzuschläge nach der HärteV – nicht zu- sätzlich zu den Auslandszuschlägen gewährt werden. Zu Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa (§ 2 Abs. 2 Satz 1 BAföG-AuslandszuschlagsV) Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1. Zu Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb (§ 2 Abs. 2 Satz 2 BAföG-AuslandszuschlagsV) Rein redaktionelle Änderung (Einfügung der aktuellen Be- hördenbezeichnung). Zu Nummer 3 (§ 5 BAföG-AuslandszuschlagsV) Da die Krankenversicherungszuschläge künftig nicht mehr in § 13 Abs. 2a BAföG, sondern in § 13a BAföG geregelt sind, ist d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.946 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/4731, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 154.976–156.922 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 44002deecf651197….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP