Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/5239 · S. 6
Zu Artikel 1 (Änderung des Mikrozensusgesetzes
Zu Artikel 1 (Änderung des Mikrozensusgesetzes § 4 Abs. 5 MZG 2005–E) Angaben zur Anzahl der Kinder pro Frau stellen demogra- phische Grundinformationen dar, die für Bevölkerungs- vorausberechnungen, für die Erforschung der Gründe von Kinderlosigkeit und insbesondere für eine zielgerichtete Familien- und Sozialpolitik von großer Bedeutung sind. Für Berechnungen zur künftigen Entwicklung der Bevölke- rung sind Veränderungen des Anteils der Frauen mit bzw. ohne Kinder und die Gesamtzahl der Kinder einer Frau eine wichtige Berechnungsgrundlage. Durch eine Verbesserung der Datengrundlage kann die Qualität der Bevölkerungsvor- ausberechnung verbessert werden. Die Bevölkerungsvoraus- berechnungen sind unverzichtbare Basis u. a. für Planungen zur langfristigen Stabilität der sozialen Sicherungssysteme. Zuverlässige Angaben darüber, ob und ggf. wie viele Kinder Frauen im Laufe ihres Lebens haben und in welchem sozia- len Kontext dies stattfindet, sind darüber hinaus für die Familien- und Sozialpolitik erforderlich. Sie ermöglichen wichtige Erkenntnisse über familiäre Netzwerke, zum Gene- rationenzusammenhang und zu den Grundlagen des „Gene- rationenvertrages“. In Verbindung mit weiteren Angaben, z. B. zur Ausbildung und zur Erwerbstätigkeit, lassen sich Ansatzpunkte für familienpolitische Maßnahmen bzw. die Wirkung von Maßnahmen etwa zur Vereinbarkeit von Fami- lie und Beruf erkennen. Aussagen zum Anteil der Frauen, die kinderlos bleiben, las- sen sich nur treffen, indem Frauen nach der Zahl der gebore- nen Kinder befragt werden. Diese Angaben gehen aus der Geburtenstatistik nicht hervor. Für die rückwirkende Betrachtung, ob und wie viele Kinder bestimmte Gruppen (Alter, Bildungsmerkmale) von Frauen haben sowie für die frühzeitige Erkennung von Trends und sozialer Differenzieru
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.339 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/5239, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.854–17.193 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert c7d8eae19e8a7ef9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP