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Artikel 2 · BT-Drs. 14/4591 · S. 27
Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)
Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvorschriften) Die Vorschrift fasst Folgeänderungen und ergänzende Rege- lungen in anderen Bundesgesetzen zusammen. Absatz 1 bringt die Verweisung in § 16 Abs. 6 AZRG auf das Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz, das gemäß Artikel 2 Abs. 6 des Entwurfs geändert werden soll, auf den neuesten Stand. Absatz 2 Nr. 1 ergänzt den Katalog der Familiensachen in § 23b Abs. 1 GVG um Verfahren nach der Brüssel-II-Ver- ordnung. Absatz 2 Nr. 2 baut die Konzentration der Verfah- ren nach § 5 Abs. 1 SorgeRÜbkAG und nach der Brüssel-II- Verordnung (dort Artikel 22 Abs. 1 in Verbindung mit An- hang I) aus, die Vorrang vor dem Entscheidungsverbund mit einer Ehesache hat. Der neue § 23b Abs. 2 Satz 3 und 4 GVG-E entspricht dem § 64a Abs. 3 FGG-E (vgl. die Erläu- terungen zu Artikel 2 Abs. 5 des Entwurfs). Absatz 3 bezieht die Beschlussfassung über Anträge auf Vollstreckbarerklärung oder auf Feststellung der Anerken- nung oder Nichtanerkennung einer ausländischen Entschei- dung nach der Brüssel-II-Verordnung in den Kreis der dem Richter vorbehaltenen familiengerichtlichen Geschäfte ein. Absatz 5 beinhaltet neben einer redaktionellen Klarstellung in § 31 FGG einen neuen § 64a FGG-E, der eine Weiterent- wicklung der mit dem Gesetz zur Änderung von Zuständig- keiten nach dem Sorgerechtsübereinkommens-Änderungs- gesetz vom 13. April 1999 (BGBl. I S. 701) begonnenen Zuständigkeitskonzentration in Angelegenheiten der Aner- kennung und Vollstreckung ausländischer sorgerechtlicher Entscheidungen sowie der internationalen Rechtshilfe auf dem Gebiet der Sorge und des Umgangs bezweckt. Im Ein- zelnen ist hierzu anzumerken: Verfahren nach dem Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte interna- tionaler Kindesentführung (BGBl.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.836 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/4591, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.465–133.301 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 5a4ea286a41a6471….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP