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Artikel 2 · BT-Drs. 14/4591 · S. 27

Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)

Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)
Die Vorschrift fasst Folgeänderungen und ergänzende Rege-
lungen in anderen Bundesgesetzen zusammen.
Absatz 1 bringt die Verweisung in § 16 Abs. 6 AZRG auf
das Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz, das
gemäß Artikel 2 Abs. 6 des Entwurfs geändert werden soll,
auf den neuesten Stand.
Absatz 2 Nr. 1 ergänzt den Katalog der Familiensachen in
§ 23b Abs. 1 GVG um Verfahren nach der Brüssel-II-Ver-
ordnung. Absatz 2 Nr. 2 baut die Konzentration der Verfah-
ren nach § 5 Abs. 1 SorgeRÜbkAG und nach der Brüssel-II-
Verordnung (dort Artikel 22 Abs. 1 in Verbindung mit An-
hang I) aus, die Vorrang vor dem Entscheidungsverbund mit
einer Ehesache hat. Der neue § 23b Abs. 2 Satz 3 und 4
GVG-E entspricht dem § 64a Abs. 3 FGG-E (vgl. die Erläu-
terungen zu Artikel 2 Abs. 5 des Entwurfs).
Absatz 3 bezieht die Beschlussfassung über Anträge auf
Vollstreckbarerklärung oder auf Feststellung der Anerken-
nung oder Nichtanerkennung einer ausländischen Entschei-
dung nach der Brüssel-II-Verordnung in den Kreis der dem
Richter vorbehaltenen familiengerichtlichen Geschäfte ein.
Absatz 5 beinhaltet neben einer redaktionellen Klarstellung
in § 31 FGG einen neuen § 64a FGG-E, der eine Weiterent-
wicklung der mit dem Gesetz zur Änderung von Zuständig-
keiten nach dem Sorgerechtsübereinkommens-Änderungs-
gesetz vom 13. April 1999 (BGBl. I S. 701) begonnenen
Zuständigkeitskonzentration in Angelegenheiten der Aner-
kennung und Vollstreckung ausländischer sorgerechtlicher
Entscheidungen sowie der internationalen Rechtshilfe auf
dem Gebiet der Sorge und des Umgangs bezweckt. Im Ein-
zelnen ist hierzu anzumerken:
Verfahren nach dem Haager Übereinkommen vom
25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte interna-
tionaler Kindesentführung (BGBl. 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.836 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/4591, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.465–133.301 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 5a4ea286a41a6471….

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