Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/6949 · S. 13
Zu Artikel 1 – Änderung des Elften Buches Sozial-
Zu Artikel 1 – Änderung des Elften Buches Sozial- gesetzbuch Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Mit den Änderungen wird die Inhaltsübersicht, die Bestand- teil des SGB XI ist, an die neuen Vorschriften angepasst. Zu Nummer 2 (§ 37) Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungs- bedarf und ihre pflegenden Angehörigen benötigen in be- sonderer Weise der Hilfestellung und Beratung, um den mit hohen physischen und psychischen Belastungen verbunde- nen Pflegealltag besser bewältigen zu können. Der im gel- tenden Recht vorgesehene Pflege-Pflichteinsatz, den Pflege- bedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, in der Pflegestufe I und II einmal halbjährlich und in der Pflege- stufe III einmal vierteljährlich abzurufen haben, bietet ge- eignete Möglichkeiten der gezielten Hilfe und pflegefachli- chen Beratung im häuslichen Bereich. Diese Möglichkeiten werden noch nicht in dem gewünschten Umfang genutzt. Der Pflegeeinsatz muss stärker als bisher von allen Beteilig- ten als Beratungsbesuch begriffen und ausgestaltet werden. Zu Buchstabe a Mit der veränderten Fassung des Absatzes 3 soll der Bera- tungscharakter der Pflegeeinsätze stärker zum Ausdruck ge- bracht werden. Zudem erhalten Pflegebedürftige mit erheb- lichem allgemeinem Betreuungsbedarf, die Pflegegeld be- ziehen, die Möglichkeit, den Beratungsbesuch in dem ge- setzlich vorgesehenen Zeitintervall zweimal in Anspruch zu nehmen. Dieser Anspruch ist nicht für Pflegebedürftige vor- gesehen, die Sachleistungen in Anspruch nehmen. Denn es wird erwartet, dass die Mitarbeiter der zugelassenen Pflege- dienste, die die Sachleistungen erbringen, im Rahmen ihres Pflegeeinsatzes im konkreten Einzelfall den Anleitungs-, Unterstützungs- und Beratungsbedarf der Pflegebedürfti- gen oder der pflegenden Angehörigen erkennen un
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 32.226 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/6949, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.424–90.650 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert f9a22013f548b7c0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP