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Artikel 7 · BT-Drs. 14/6944 · S. 53

Zu Artikel 7 (Änderung des Arbeitnehmerüberlas-

Zu Artikel 7 (Änderung des Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 3)
Die Höchstdauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers
an denselben Entleiher beträgt bisher zwölf Monate. Die
Überlassungsdauer wird nunmehr auf 24 Monate verlängert.
Diese Verlängerung entspricht Wünschen aus der Praxis.
Sie ermöglicht den entleihenden Unternehmen auch Leih-
arbeitnehmer in länger dauernden Projekten zu beschäfti-
gen.
Zu Nummer 2 (§ 10)
Die Vorschrift stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer, die nach
§ 3 Abs. 1 Nr. 6 zwischen 12 und 24 Monaten an denselben
Entleiher verliehen werden, nach Ablauf des 12. Monats das
Arbeitsentgelt und die sonstigen Arbeitsbedingungen des
Entleiher-Betriebes erhalten. Diese Einschränkung der Zu-
ordnung des Leiharbeitnehmers zum Verleiher-Betrieb ist
gerechtfertigt, weil bei einer ein Jahr überschreitenden Tä-
tigkeit eines Leiharbeitnehmers in demselben Entleiher-
Betrieb die tatsächliche Verbindung zum Entleiher-Betrieb
Drucksache 14/6944 – 54 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
so stark zunimmt, dass es nicht gerechtfertigt erscheint, ihn
von den Arbeitsbedingungen im Entleiher-Betrieb auszu-
nehmen. Den berechtigten Interessen des Leiharbeitneh-
mers wird dadurch Rechnung getragen, dass ihm mindes-
tens das mit dem Verleiher vereinbarte Arbeitsentgelt weiter
zusteht.
Zu Nummer 3 (§ 14)
Zu Buchstabe a
Die Ergänzung über den Ausschluss des passiven Wahl-
rechts der Leiharbeitnehmer in den Aufsichtsrat des Entlei-
herunternehmens in Absatz 2 macht eine Änderung der
Überschrift erforderlich.
Zu Buchstabe b
Leiharbeitnehmer sind bei der Wahl der betriebsverfas-
sungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen im Entleiherbe-
trieb und bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den
Aufsichtsrat im Entleiherunternehmen nicht wählbar. Diese
Einschrä

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.758 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/6944, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 265.599–268.357 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert bdd63c424abc5b5f….

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