Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/6432 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozi-
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozi- algesetzbuch) Zu Nummer 1 (§§ 137f und 137g) Zu § 137f Zu Absatz 1 Als Disease-Management wird eine medizinische Versor- gungsform bezeichnet, mit der u. a. die Prävention und Be- handlung einer Krankheit verbessert und die durch diese Krankheit bedingten Beeinträchtigungen reduziert werden können. Damit verbindet sich auch das Ziel, die zur Verfü- gung stehenden Ressourcen im Sinne einer hochwertigen und in angemessenem Kosten-Nutzen-Verhältnis stehenden medizinischen Versorgung möglichst effektiv einzusetzen. Disease-Management erfordert verbindliche und aufeinan- der abgestimmte Behandlungs- und Betreuungsprozesse über Krankheitsverläufe und institutionelle Grenzen hin- weg, die auf der Grundlage medizinischer Evidenz festge- legt werden. Die Vorschrift überträgt dem Koordinierungsausschuss, in dem die Spitzenorganisationen vertreten sind, die den Bun- desausschuss der Ärzte und Krankenkassen sowie den Aus- schuss Krankenhaus bilden, die Aufgabe, anhand der in Satz 2 genannten Kriterien zu prüfen, für welche Krankhei- ten unter Berücksichtigung der jeweiligen Schweregrade Disease-Management-Programme geeignet sind. Bis zum 30. April 2002 sind dem Bundesministerium für Gesundheit erstmals geeignete Krankheiten für die Abgrenzung der Versichertengruppen nach § 267 Abs. 2 Satz 4 SGB V vor- zuschlagen. Die Abgrenzung dieser Gruppen erfolgt umge- hend in der Rechtsverordnung nach § 266 Abs. 7 SGB V. Der Verordnungsgeber ist an die Empfehlung des Koordi- nierungsausschusses nicht gebunden. Eine entsprechende Verordnungsregelung kann auch erlassen werden, wenn keine Empfehlung abgegeben wird. Die Berücksichtigung der in Disease-Management-Pro- grammen eingeschriebenen chronisch kranken Versicherten als eigene Versichertengrupp
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 40.955 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/6432, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 46.245–87.200 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 602e83fe09b309ce….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP