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Artikel 1 · BT-Drs. 14/6309 · S. 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (§ 64)
Folgeänderung zu § 84 Abs. 1.
Zu Nummer 2 (§ 73)
Wegen des Sachzusammenhangs mit der vertragsärztlichen
Versorgung wird die Information der Vertragsärzte in die
Grundsatznorm zur vertragsärztlichen Versorgung aufge-
nommen. Zugleich werden die Informationsrechte der betei-
ligten Körperschaften durch die Möglichkeit vergleichender
Informationen über preisgünstige Leistungen, insbesondere
im Arzneimittelbereich, gestärkt.
Zu Nummer 3 (§ 84)
Zu Absatz 1
Die Regelungen des bisherigen Rechts zum Arznei- und
Heilmittelbudget und die gesetzlichen Vorgaben zur Verrin-
gerung der Gesamtvergütung im Falle von Budgetüber-
schreitungen werden aufgehoben. Die Vertragsparteien auf
Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen schließen statt-
dessen eine umfassende Arzneimittelvereinbarung, die die
Festlegung eines jährlichen Ausgabenvolumens verbindet
mit der Vereinbarung von auf die Versorgungsbedingungen
in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ausgerichte-
ten Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen, darauf aus-
gerichteten Maßnahmen und einem unterjährigen Control-
ling (Zielvereinbarung). Die Selbstverwaltung auf Bundes-
ebene gibt hierzu Rahmenvorgaben (Absatz 7). Die Termin-
bestimmung (30. November) sichert – auch im Falle einer
notwendig werdenden Schiedsamtsentscheidung – die pros-
pektiv steuernde Funktion der Vereinbarung.
Das Ausgabenvolumen erfasst sämtliche von den Vertrags-
ärzten nach § 31 veranlassten Leistungen, somit auch die
dort geregelten Harn- und Blutteststreifen, Sondennahrung
und weiteren Leistungen, sofern diese innerhalb der ver-
tragsärztlichen Versorgung verordnet werden.
Die Vereinbarung von Versorgungs- und Wirtschaftlich-
keitszielen dient dazu, zum einen die Wirtschaftlichkeitsre-
serven aufzuzeigen und zu reali

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.986 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/6309, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.737–50.723 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 6a544bc937853dd0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP