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Artikel 1 · BT-Drs. 14/6309 · S. 7
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 64) Folgeänderung zu § 84 Abs. 1. Zu Nummer 2 (§ 73) Wegen des Sachzusammenhangs mit der vertragsärztlichen Versorgung wird die Information der Vertragsärzte in die Grundsatznorm zur vertragsärztlichen Versorgung aufge- nommen. Zugleich werden die Informationsrechte der betei- ligten Körperschaften durch die Möglichkeit vergleichender Informationen über preisgünstige Leistungen, insbesondere im Arzneimittelbereich, gestärkt. Zu Nummer 3 (§ 84) Zu Absatz 1 Die Regelungen des bisherigen Rechts zum Arznei- und Heilmittelbudget und die gesetzlichen Vorgaben zur Verrin- gerung der Gesamtvergütung im Falle von Budgetüber- schreitungen werden aufgehoben. Die Vertragsparteien auf Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen schließen statt- dessen eine umfassende Arzneimittelvereinbarung, die die Festlegung eines jährlichen Ausgabenvolumens verbindet mit der Vereinbarung von auf die Versorgungsbedingungen in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ausgerichte- ten Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen, darauf aus- gerichteten Maßnahmen und einem unterjährigen Control- ling (Zielvereinbarung). Die Selbstverwaltung auf Bundes- ebene gibt hierzu Rahmenvorgaben (Absatz 7). Die Termin- bestimmung (30. November) sichert – auch im Falle einer notwendig werdenden Schiedsamtsentscheidung – die pros- pektiv steuernde Funktion der Vereinbarung. Das Ausgabenvolumen erfasst sämtliche von den Vertrags- ärzten nach § 31 veranlassten Leistungen, somit auch die dort geregelten Harn- und Blutteststreifen, Sondennahrung und weiteren Leistungen, sofern diese innerhalb der ver- tragsärztlichen Versorgung verordnet werden. Die Vereinbarung von Versorgungs- und Wirtschaftlich- keitszielen dient dazu, zum einen die Wirtschaftlichkeitsre- serven aufzuzeigen und zu reali
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.986 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/6309, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.737–50.723 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 6a544bc937853dd0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP