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Artikel 4 · BT-Drs. 14/6011 · S. 57
Zu Artikel 4 (Änderung sonstigen Bundesrechts)
Zu Artikel 4 (Änderung sonstigen Bundesrechts) Artikel 4 Abs. 1 beinhaltet eine Änderung in § 14 RPflG, der die dem Richter vorbehaltenen Geschäfte in Vormund- schaftssachen festlegt. Entscheidungen nach den mit dem Entwurf neu vorgeschlagenen Bestimmungen des Artikels 2 (Ausspruch über die Anerkennung und die Wirkungen einer nach ausländischem Recht vollzogenen Annahme als Kind oder über die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses) bleiben danach dem Richter vorbehalten. Artikel 4 Abs. 2 beinhaltet eine Änderung des § 43b FGG. Der neue Satz 2 des § 43b Abs. 2 FGG normiert für Fälle, in denen das Vormundschaftsgericht bei seiner Entscheidung ausländisches Adoptionsrecht anzuwenden hat, eine Zustän- digkeitskonzentration. Da in diesen Fällen zugleich die Vor- schriften des Adoptionswirkungsgesetzes zu beachten sind, wird die Zuständigkeit für das gesamte Verfahren dem nach § 5 Abs. 1 Satz 1 AdWirkG zuständigen Vormundschaftsge- richt am Sitz des jeweiligen Oberlandesgerichts oder dem durch Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 2 AdWirkG be- stimmten Vormundschaftsgericht übertragen. Artikel 4 Abs. 3 fügt in das Gebührenverzeichnis zur Ver- ordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (JVKostO) neue Gebührentatbestände ein, die die Tätigkeit der Bundeszentralstelle nach § 4 Abs. 6 und § 9 AdÜbAG-E sowie nach § 2a Abs. 4 Satz 2 AdVermiG-E in Verbin- dung mit § 4 Abs. 6 AdÜbAG-E und nach § 7 Abs. 4 AdVermiG-E betreffen. Die Gebühren werden auch erho- ben, wenn die Bundeszentralstelle auf Grund einer Rechts- verordnung nach § 2a Abs. 4 Satz 2 AdVermiG-E entspre- chende Tätigkeiten wie bei der Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens Drucksache 14/6011 – 58 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode auch bei der Vermittlung im Verhältnis zu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.117 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/6011, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 320.421–328.538 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.65) +D1D2D3 · Prüfwert 74f2caea134a0abd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP