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Artikel 6 · BT-Drs. 16/5551 · S. 20

Zu Artikel 6 (Änderung der Verordnung zur

Zu Artikel 6 (Änderung der Verordnung zur
Durchführung der Richtlinie des Rates
der Europäischen Gemeinschaften
vom 24. April 1972 betreffend die
Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten bezüglich der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
und der Kontrolle der entsprechenden
Versicherungspflicht)
Zu Nummer 1 (Überschrift des ersten Abschnitts),
5 (Überschriften der §§ 4 bis 6
HPflEGRLDV)
und 8 (§ 9 HPflEGRLDV)
Durch die Ersetzung des Worts „Wirtschaftsgemeinschaft“
durch das Wort „Union“ bzw. des Begriffs „EWG“ durch den
Begriff „EU“ wird die rechtliche Fortentwicklung der Euro-
päischen Gemeinschaften und der Europäischen Union
nachvollzogen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Ge-
meinschaften oder der Europäischen Union sind, soweit auf
sie in Rechtsvorschriften Bezug genommen wird, nunmehr
ausschließlich als „Mitgliedstaaten der Europäischen Uni-
on“ zu bezeichnen.
Zu Nummer 2 (§ 1 HPflEGRLDV)
Die für § 1 Nr. 1 vorgeschlagene Präzisierung des Kenn-
zeichenbegriffs ist durch Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a der
5. KH-Richtlinie bedingt. In dieser Richtlinienbestimmung
wird Artikel 1 Abs. 4 erster Gedankenstrich der 1. KH-
Richtlinie geändert, der eine Definition des „Gebietes, in
dem das Fahrzeug seinen gewöhnlichen Standort hat“ ent-
hält. Durch die Änderung soll klargestellt werden, dass bei
der Bezugnahme auf das amtliche Kennzeichen des Fahr-
zeugs unerheblich sein soll, ob es sich um ein endgültiges
oder ein vorläufiges Kennzeichen handelt.
Zu Nummer 3 (Überschrift des zweiten Abschnitts),
4 (§ 3 HPflEGRLDV)
und 6 (§ 7 HPflEGRLDV)
Die Änderungen dienen der Umsetzung von Artikel 1 Nr. 4
der 5. KH-Richtlinie, der seinerseits Artikel 6 und 7 Abs. 1
der 1. KH-Richtlinie ändert. Hierdurch wird die bisher im
Hinblick auf die Geltung der Bestimmungen über die

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.521 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/5551, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.931–95.452 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert cd75679b6af3fc64….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP