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Artikel 2 · BT-Drs. 14/3554 · S. 52

Zu Artikel 2 (Einkommensteuer-

Zu Artikel 2 (Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 8)
Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung brauchen
nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden. Wert-
grenze ist hierfür ein Betrag von 40 000 Deutsche Mark,
umgerechnet 20 451,68 Euro. Aus Praktikabilitätsgründen
wird der Betrag auf 20 500 Euro erhöht.
Zu Nummer 2 (§ 29)
Der DM-Betrag wird nach dem amtlichen Umrechnungs-
kurs umgerechnet und auf den vollen Euro nach oben ge-
glättet.
Zu Nummer 3 (§ 50)
In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der
Länder wird die Grenze für den vereinfachten Spenden-
nachweis von 100 Deutsche Mark auf 100 Euro erhöht.
Zu Nummer 4 (§ 56)
Die genannten Beträge werden auf die Anpassungen beim
Grundfreibetrag und beim Sonderausgabenpauschbetrag ab-
gestimmt. Die Änderungen erfolgen auf der Grundlage der
für den Veranlagungszeitraum 2002 geltenden DM-Beträge.
Zu Nummer 5 (§ 70)
Die Beträge für den erweiterten Härteausgleich werden ent-
sprechend dem Euro-Umrechnungskurs umgerechnet und
nach oben auf volle zehn Euro geglättet.
Zu Nummer 6 (§ 73d)
Anpassung an die Umstellung auf Euro.
Zu Nummer 7 (§ 84)
Zu Buchstabe a (Absatz 3a)
In § 84 Abs. 3a waren die Beträge für die Veranlagungszeit-
räume 2000/2001 und 2002 genannt. Da durch das Gesetz
zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge
(Steuer-Euroglättungsgesetz – StEuglG) Regelungen für
2002 in der Stammvorschrift getroffen werden, ist eine An-
wendungsregelung entbehrlich. § 84 Abs. 1 EStDV stellt
auf den Veranlagungszeitraum 1996 ab, daher wird eine ab-
weichende Anwendungsregelung für § 56 EStDV ab dem
Veranlagungszeitraum 2002 eingefügt.
Zu den Buchstaben b und c (Absatz 3d und 3e)
§ 84 Abs. 1 EStDV stellt auf den Veranlagungszeitraum
1996 ab, daher wird eine abweichende Anwendungsrege-
l

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.863 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/3554, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 121.571–123.434 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 800f447cd4c7bc4c….

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