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Artikel 2 · BT-Drs. 14/3554 · S. 52
Zu Artikel 2 (Einkommensteuer-
Zu Artikel 2 (Einkommensteuer- Durchführungsverordnung) Zu Nummer 1 (§ 8) Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden. Wert- grenze ist hierfür ein Betrag von 40 000 Deutsche Mark, umgerechnet 20 451,68 Euro. Aus Praktikabilitätsgründen wird der Betrag auf 20 500 Euro erhöht. Zu Nummer 2 (§ 29) Der DM-Betrag wird nach dem amtlichen Umrechnungs- kurs umgerechnet und auf den vollen Euro nach oben ge- glättet. Zu Nummer 3 (§ 50) In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Grenze für den vereinfachten Spenden- nachweis von 100 Deutsche Mark auf 100 Euro erhöht. Zu Nummer 4 (§ 56) Die genannten Beträge werden auf die Anpassungen beim Grundfreibetrag und beim Sonderausgabenpauschbetrag ab- gestimmt. Die Änderungen erfolgen auf der Grundlage der für den Veranlagungszeitraum 2002 geltenden DM-Beträge. Zu Nummer 5 (§ 70) Die Beträge für den erweiterten Härteausgleich werden ent- sprechend dem Euro-Umrechnungskurs umgerechnet und nach oben auf volle zehn Euro geglättet. Zu Nummer 6 (§ 73d) Anpassung an die Umstellung auf Euro. Zu Nummer 7 (§ 84) Zu Buchstabe a (Absatz 3a) In § 84 Abs. 3a waren die Beträge für die Veranlagungszeit- räume 2000/2001 und 2002 genannt. Da durch das Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz – StEuglG) Regelungen für 2002 in der Stammvorschrift getroffen werden, ist eine An- wendungsregelung entbehrlich. § 84 Abs. 1 EStDV stellt auf den Veranlagungszeitraum 1996 ab, daher wird eine ab- weichende Anwendungsregelung für § 56 EStDV ab dem Veranlagungszeitraum 2002 eingefügt. Zu den Buchstaben b und c (Absatz 3d und 3e) § 84 Abs. 1 EStDV stellt auf den Veranlagungszeitraum 1996 ab, daher wird eine abweichende Anwendungsrege- l
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.863 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/3554, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 121.571–123.434 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 800f447cd4c7bc4c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP