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Artikel 9 · BT-Drs. 16/5385 · S. 86

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Redaktionelle Klarstellungen und Anpassung an Artikel 5
Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Vorschrift dient der Umsetzung von Artikel 53 der
Richtlinie 2005/36/EG.
Zu Doppelbuchstaben bb bis ff
Redaktionelle Anpassung an die Richtlinie 2005/36/EG.
Zu Doppelbuchstabe gg
Soweit Ausbildungsnachweise nach der Richtlinie 2005/36/
EG anzuerkennen sind, kann diesen Ansprüchen ein frühe-
res endgültiges Nichtbestehen der in Satz 7 genannten Prü-
fungen in Deutschland nicht entgegengehalten werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 87 – Drucksache 16/5385
Zu Buchstabe b
Die Regelung dient der Umsetzung von Artikel 56 der
Richtlinie 2005/36/EG.
Die Unterrichtung nach Satz 1 erfolgt an den Herkunftsmit-
gliedstaat, also an den Mitgliedstaat, in dem die entspre-
chende Berufsqualifikation erworben worden ist. Die Unter-
richtung erfolgt an den Aufnahmemitgliedstaat, also den
Mitgliedstaat, in dem der Berufszugang angestrebt wird, für
die Fälle, in denen bekannt ist, dass der Zahnarzt beabsich-
tigt, seine Berufstätigkeit zukünftig in diesem Mitgliedstaat
aufzunehmen. Soweit Informationen über Entscheidungen
aus anderen Mitgliedstaaten an die zuständigen Stellen der
Länder gehen, haben diese zu prüfen, welche Auswirkungen
die Entscheidungen auf die Ausübung der Tätigkeit als
Zahnarzt in Deutschland haben. Sie haben das Ergebnis die-
ser Prüfung den zuständigen Stellen des Mitgliedstaates, der
die Information übermittelt hat, mitzuteilen sowie gegebe-
nenfalls – wie bisher – die Eintragung einer getroffenen
Entscheidung im Bundeszentralregister zu veranlassen.
Soweit die Länder gemeinsame Stellen benennen, kommen
hierfür übergeordnete landeseigene oder landesübergrei-
fende Stellen in Betr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.591 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/5385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 452.065–462.656 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3D4 · Prüfwert de40437a72a3f490….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP