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Artikel 1 · BT-Drs. 16/5385 · S. 80

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Die Einfügung des neuen Absatzes 2a dient der Umsetzung
des Artikels 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG. Hiermit
wird Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten die
vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbrin-
gung ermöglicht. Im Übrigen wird dem Umstand Rechnung
getragen, dass Deutschland und die Europäische Gemein-
schaft in gemischten Verträgen gegenüber weiteren Staaten
berufsbezogene Rechte gewährt haben. Die Verträge gelten
ohne Umsetzung aus sich heraus, doch soll hier im Sinne
der Rechtsklarheit verdeutlicht werden, dass Rechtsansprü-
che auch für die Begünstigten dieser Verträge bestehen.
Zu Nummer 2
Folgeänderung aus der Änderung zu Nummer 1.
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Die neue Nummer 5 dient der Umsetzung von Artikel 53
der Richtlinie 2005/36/EG. Die Bewertung der Sprach-
kenntnisse stellt eine Anforderung für den Zugang zum Be-
ruf dar und darf nicht Bestandteil eines Anerkennungsver-
fahrens der Berufsqualifikation sein. Die Sprachkenntnisse
sind unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßig-
keit von der zuständigen Stelle (Approbationsbehörde)
nachzuprüfen. Sprachprüfungen dürfen jedoch keinesfalls
automatisch gefordert werden.
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Redaktionelle Anpassung an die Richtlinie 2005/36/EG.
Zu Doppelbuchstabe bb
Redaktionelle Anpassung an die Richtlinie 2005/36/EG.
Zu den Buchstaben c und d
Redaktionelle Anpassung an die Richtlinie 2005/36/EG.
Die Regelung zu Buchstabe d dient der Klarstellung und
Umsetzung von Artikel 23 Abs. 3 bis 5 der Richtlinie 2005/
36/EG.
Zu Buchstabe e
Die Regelung dient der Umsetzung von Artikel 56 der
Richtlinie 2005/36/EG.
Die Unterrichtung nach Satz 1 erfolgt an den Herkunftsmit-
gliedstaat, also an den Mitgliedstaat, in dem die entspre-
chende Berufsqualif

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.066 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/5385 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/5385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 419.651–429.717 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3D4 · Prüfwert de40437a72a3f490….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP