Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 20 · BT-Drs. 14/24 · S. 27

Zu Artikel 20 (Übergangsregelung)

Zu Artikel 20 (Übergangsregelung)
Zu Absatz 1
Die Vorschrift soll kurzfristige Brüche und Wechsel in
den Rechtsgrundlagen der ärztlichen Behandlung, der
zahnärztlichen Behandlung (diese jedoch ohne Zahner-
satz und Kieferorthopädie) sowie der Krankenhausbe-
handlung vermeiden. Sie ermöglicht es daher, daß vor
Inkrafttreten der Neuregelung im Verfahren der Kosten-
erstattung begonnene Behandlungen in diesem Verfahren
fortgesetzt und abgeschlossen werden, dies allerdings
nur bis zum Ablauf einer Übergangsfrist von einem
Vierteljahr. Danach ist dann nur noch eine Behandlung
im Rahmen des Sachleistungsprinzips möglich. Die
Übergangsregelung wurde auf die ärztliche/zahnärztliche
Behandlung sowie die Krankenhausbehandlung be-
schränkt, da sich nur insofern Probleme im Übergang
von der Abrechnung nach GOÄ/GOZ auf die Abrech-
nung im Sachleistungssystem bei einer fortgesetzten
Behandlung ergeben können.
Nur Leistungen, die vor dem 31. März 1999 erbracht
werden, können abgerechnet werden. Allerdings kann
die Kostenerstattung für diese Leistungen auch noch
nach dem 31. März 1999 durchgeführt werden. Spätere
Leistungen werden ausschließlich im Rahmen des Sach-
leistungsprinzips erbracht.
Zu Absatz 2
Bis zum 31. Dezember 1998 konnten Krankenkassen in
ihrer Satzung für Versicherte, die sich dafür entschie-
den, einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden
Kosten zu übernehmen, einen Selbstbehalt mit Bei-
tragsermäßigungen vorsehen. Voraussetzung dafür war,
daß diese Versicherten Kostenerstattung nach § 13
SGB V in Anspruch nahmen. Da letzteres ab dem 1.
Januar 1999 nur noch für freiwillig Versicherte möglich
ist, können Regelungen über Selbstbehalte, die auch
von Pflichtversicherten in Anspruch genommen werden
konnten, keine Anwendung mehr finden. Die Regelung
dient der Rechtskl

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.283 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 14/24 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 14/24, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 125.797–129.080 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert 57bfb1a3baa3484d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP