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Artikel 15 · BT-Drs. 14/23 · S. 203
Zu Artikel 15 (Gesetz über steuerliche Maßnah-
Zu Artikel 15 (Gesetz über steuerliche Maßnah- men bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft) Auch die Verpflichtung zur Hinzurechnung der nach § 2 AIG abgezogenen Verluste ist nach geltendem Recht zeitlich nicht beschränkt. Die Änderung in Artikel Z sieht demgegenüber die Befristung bis zum Veranla- gungszeitraum 2008 vor. Der Wegfall der Begünstigung nach § 2a Abs. 3 EStG erfordert für die Abzüge in der Vergangenheit (1969 bis 1998), die noch nicht durch eine Hinzurechnung nach §.2a EStG bzw. § 2 AIG ausgeglichen sind, eine ab- schließende Regelung. Hier ist vorgesehen, die noch offenen Abzugsbeträge entsprechend der bisherigen Rechtslage durch Hinzurechnung nachzuversteuern, soweit entsprechende Betriebsstättengewinne bis zum Veranlagungszeitraum 2008 anfallen. Die weitere Über- wachung der Fälle, in denen in der Vergangenheit ein Abzug vorgenommen wurde, die Hinzurechnung aber noch aussteht, ist damit auf zehn Jahre nach Auslaufen der Verlustbegünstigung begrenzt.
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Herkunft
BT-Drs. 14/23, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 747.253–748.245 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.79) +D1D2D3D4 · Prüfwert 9bef3a3aa7acd7d4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP