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Artikel 15 · BT-Drs. 14/23 · S. 203

Zu Artikel 15 (Gesetz über steuerliche Maßnah-

Zu Artikel 15 (Gesetz über steuerliche Maßnah-
men bei Auslandsinvestitionen der
deutschen Wirtschaft)
Auch die Verpflichtung zur Hinzurechnung der nach § 2
AIG abgezogenen Verluste ist nach geltendem Recht
zeitlich nicht beschränkt. Die Änderung in Artikel Z
sieht demgegenüber die Befristung bis zum Veranla-
gungszeitraum 2008 vor.
Der Wegfall der Begünstigung nach § 2a Abs. 3 EStG
erfordert für die Abzüge in der Vergangenheit (1969 bis
1998), die noch nicht durch eine Hinzurechnung nach
§.2a EStG bzw. § 2 AIG ausgeglichen sind, eine ab-
schließende Regelung. Hier ist vorgesehen, die noch
offenen Abzugsbeträge entsprechend der bisherigen
Rechtslage durch Hinzurechnung nachzuversteuern,
soweit entsprechende Betriebsstättengewinne bis zum
Veranlagungszeitraum 2008 anfallen. Die weitere Über-
wachung der Fälle, in denen in der Vergangenheit ein
Abzug vorgenommen wurde, die Hinzurechnung aber
noch aussteht, ist damit auf zehn Jahre nach Auslaufen
der Verlustbegünstigung begrenzt.

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Herkunft

BT-Drs. 14/23, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 747.253–748.245 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.79) +D1D2D3D4 · Prüfwert 9bef3a3aa7acd7d4….

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