Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 14 · BT-Drs. 14/23 · S. 202
Zu Artikel 14 (Auslandinvestment-Gesetz)
Zu Artikel 14 (Auslandinvestment-Gesetz) Die Änderungen entsprechen den Änderungen für inlän- dische Investmentfonds (vgl. Artikel 13: Änderung des KAGG). Zu Nummer 1 (§ 17) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Die Änderung entspricht der Änderung für Anteile an inländischen Investmentfonds (vgl. Artikel 13 zu § 39 KAGG). Zu Buchstabe b (Absatz 2) Aufgrund der Änderung in Nummer 1 sind ausgeschüt- tete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Bezugsrechten auf Anteile an Kapitalgesellschaften künftig nicht mehr steuerfrei, wenn der Zeitraum zwi- schen Anschaffung und Veräußerung der Wertpapiere nicht mehr als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). In Nummer 2 Anpassung der Regelung für die steuerpflichtige Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten an die Fristverlängerung in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Zu Buchstabe c (Absatz 2a Satz 2) Zu Doppelbuchstabe aa (Nummer 1) Erweiterung des Zwischengewinns – wie bei inländi- schen Investmentanteilen – um steuerpflichtige Gewinne i. S. des § 23 EStG. Zu den Doppelbuchstaben bb und cc (Nummern 3 und 4) Folgeänderung aufgrund der Erweiterung der steuer- pflichtigen Erträge um Gewinne i. S. des § 23 EStG. Zu Buchstabe d (Absatz 3) Anpassung der Bekanntmachungspflichten der ausländi- schen Investmentgesellschaft an die Erweiterung der steuerpflichtigen Erträge um Veräußerungsgewinne i. S. des § 23 EStG. Klarstellung, daß steuerfreie Veräuße- rungsgewinne separat auszuweisen sind. Zu Nummer 2 (§ 18a Abs. 1 Nr. 1) Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren sind künftig steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Durch die Änderung des § 18a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a unterliegen die entsprechenden Ausschüttungsbestandteile, wenn
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.306 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/23, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 744.947–747.253 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.79) +D1D2D3D4 · Prüfwert 9bef3a3aa7acd7d4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP