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Artikel 1 · BT-Drs. 14/3763 · S. 7

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)
Artikel 1 enthält die zur Umsetzung des Urteils des Bundes-
verfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 im Strafvollzugsge-
setz erforderliche Regelung der Erhöhung des Arbeitsent-
gelts im Strafvollzugsgesetz (§ 200). Darüber hinaus
werden infolge der Erhöhung des finanziellen Anteils der
Arbeitsentlohnung die Gerichtskosten (§ 121) und das Ta-
schengeld der Sicherungsverwahrten (§ 133) ebenso neu
festgesetzt wie der Betrag zum Ersatz von Aufwendungen
und das Hausgeld (§ 199). Gleichzeitig wird eine Anglei-
chung der Freistellungstage gemäß § 42 an die geänderte
Regelung im Bundesurlaubsgesetz vorgenommen.
1. Zu § 42 (Freistellung von der Arbeitspflicht)
Das Rechtsinstitut der Freistellung von der Arbeitspflicht
entspricht dem bezahlten Urlaub freier Arbeitnehmer. Die
Übernahme dieses Instituts in das Strafvollzugsgesetz kon-
kretisiert den allgemeinen Angleichungsgrundsatz nach § 3
Strafvollzugsgesetz, wonach das Leben im Vollzug den all-
gemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angegli-
chen werden soll. Nachdem durch Änderung des Bundesur-
laubsgesetzes im Jahre 1994 der Mindesturlaubsanspruch
für freie Arbeitnehmer von 18 auf 24 Werktage jährlich er-
weitert worden ist, wird – in konsequenter Verfolgung der
gesetzgeberischen Grundkonzeption – der Freistellungsan-
spruch für Gefangene entsprechend angepasst.
2. Zu § 121 (Kosten des Verfahrens)
Nach bisheriger Rechtslage können Gefangene für Verfah-
renskosten nach den §§ 109 ff. für einen über den fünffa-
chen Teil der Eckvergütung nach § 43 Abs. 1 hinausgehen-
den Teil des Hausgeldes (ca. 54 DM, Stand: März 2000) in
Anspruch genommen werden. Im Hinblick auf die künftige
Erhöhung des Arbeitsentgeltes wird der Betrag auf den
zweifachen Teil der Eckvergütung (ca. 66 DM) f

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.903 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/3763, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.436–30.339 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 9740c701a6de7815….

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