Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/3763 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes) Artikel 1 enthält die zur Umsetzung des Urteils des Bundes- verfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 im Strafvollzugsge- setz erforderliche Regelung der Erhöhung des Arbeitsent- gelts im Strafvollzugsgesetz (§ 200). Darüber hinaus werden infolge der Erhöhung des finanziellen Anteils der Arbeitsentlohnung die Gerichtskosten (§ 121) und das Ta- schengeld der Sicherungsverwahrten (§ 133) ebenso neu festgesetzt wie der Betrag zum Ersatz von Aufwendungen und das Hausgeld (§ 199). Gleichzeitig wird eine Anglei- chung der Freistellungstage gemäß § 42 an die geänderte Regelung im Bundesurlaubsgesetz vorgenommen. 1. Zu § 42 (Freistellung von der Arbeitspflicht) Das Rechtsinstitut der Freistellung von der Arbeitspflicht entspricht dem bezahlten Urlaub freier Arbeitnehmer. Die Übernahme dieses Instituts in das Strafvollzugsgesetz kon- kretisiert den allgemeinen Angleichungsgrundsatz nach § 3 Strafvollzugsgesetz, wonach das Leben im Vollzug den all- gemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angegli- chen werden soll. Nachdem durch Änderung des Bundesur- laubsgesetzes im Jahre 1994 der Mindesturlaubsanspruch für freie Arbeitnehmer von 18 auf 24 Werktage jährlich er- weitert worden ist, wird – in konsequenter Verfolgung der gesetzgeberischen Grundkonzeption – der Freistellungsan- spruch für Gefangene entsprechend angepasst. 2. Zu § 121 (Kosten des Verfahrens) Nach bisheriger Rechtslage können Gefangene für Verfah- renskosten nach den §§ 109 ff. für einen über den fünffa- chen Teil der Eckvergütung nach § 43 Abs. 1 hinausgehen- den Teil des Hausgeldes (ca. 54 DM, Stand: März 2000) in Anspruch genommen werden. Im Hinblick auf die künftige Erhöhung des Arbeitsentgeltes wird der Betrag auf den zweifachen Teil der Eckvergütung (ca. 66 DM) f
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.903 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/3763, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.436–30.339 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 9740c701a6de7815….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP