Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/4130 · S. 6
Zu Artikel 1 (Eigenheimzulagengesetz)
Zu Artikel 1 (Eigenheimzulagengesetz) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a (§ 9 Abs. 3 Satz 3) Durch die vorgesehene Änderung soll die bisher auf Ende 2000 befristete ökologische Zusatzförderung für bestimmte energiesparende Maßnahmen nochmals um zwei Jahre ver- längert werden. Die Beschränkung auf Wohnungen, für de- ren Errichtung die Wärmeschutzverordnung von 1994 gilt, verhindert, dass auch Bauherren und Erwerber eines Neu- baus die Zusatzförderung erhalten, die bereits die Standards der geplanten Energieeinsparverordnung erfüllen müssen. Zu Buchstabe b (§ 9 Abs. 4 Satz 1) Durch die vorgesehene Änderung soll auch die bisher auf Ende 2000 befristete ökologische Zusatzförderung für Niedrigenergiehäuser nochmals um zwei Jahre verlängert werden. Damit soll Bauherren und Eigenheimerwerbern weiterhin ein Anreiz gegeben werden, im Vorgriff auf die geplante Energieeinsparverordnung bereits jetzt den zu- künftigen Niedrigenergiehausstandard zu verwirklichen. Zu Nummer 2 und 3 (§ 9 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1, § 19 Abs. 7) Durch die Verlängerung der ökologischen Zusatzförderun- gen über den 31. Dezember 2001 hinaus ist eine Umstellung DM-Beträge in Euro erforderlich. Die DM-Beträge sind nach dem amtlichen Kurs umgerechnet und auf volle Euro nach oben gerundet.
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Herkunft
BT-Drs. 14/4130, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 12.725–13.993 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 46d7ac6ceabc4c5e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP