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Artikel 6 · BT-Drs. 14/45 · S. 23

Zu Artikel 6 (¾nderung des Kündigungsschutzge-

Zu Artikel 6 (¾nderung des Kündigungsschutzge-
setzes)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Zu Buchstabe a
Die ¾nderung stellt die bis zum 30. September 1996 gel-
tende Fassung des § 1 Abs.3 Satz 1 des Kündigungs-
schutzgesetzes wieder her, wonach bei der Auswahl der
für eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht kom-
menden vergleichbaren Arbeitnehmer ¹soziale Gesichts-
punkteª ausreichend zu berücksichtigen sind. Damit wird
die 1996 vorgenommene Begrenzung der Auswahlkrite-
rien auf die ¹Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Le-
bensalter und die Unterhaltspflichten des Arbeitneh-
mersª beseitigt. Durch die Rückkehr zu der ursprüngli-
chen Regelung behalten diese drei sozialen Grunddaten
ihr besonderes und ausschlaggebendes Gewicht, jedoch
sind --- entsprechend der seinerzeitigen gefestigten Recht-
sprechung --
- auch andere soziale Gesichtspunkte, wie
z.B. die Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers, in die
Bewertung einzubeziehen.
Ebenfalls wiederhergestellt wird die frühere Fassung des
§ 1 Abs.3 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes, der die
Möglichkeit für den Arbeitgeber regelt, bei Vorliegen
betrieblicher Notwendigkeiten bestimmte Arbeitnehmer
aus der Sozialauswahl herauszunehmen und weiterzube-
schäftigen. Die 1996 geänderte Fassung dieser Vorschrift
hat hinsichtlich der vorzunehmenden Abwägung zwi-
schen dem sozialen Schutzinteresse des Arbeitnehmers
und dem Interesse des Arbeitgebers an der Weiterbe-
schäftigung bestimmter Arbeitnehmer aus betrieblichen
Gründen die Gewichtung zu weitgehend zugunsten des
Arbeitgebers verschoben. Die Rückkehr zum früheren
Wortlaut beseitigt die soziale Unausgewogenheit der Re-
gelung und stellt die frühere Rechtslage wieder her. Da-
nach war anerkannt, daû z.B. Spezialkenntnisse oder er-
hebliche Leistungsunterschiede das Bedürfnis nach Wei-
terbesch

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.499 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/45, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.873–96.372 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3D4 · Prüfwert 16721caa993e3a9c….

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