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Artikel 6 · BT-Drs. 14/45 · S. 23
Zu Artikel 6 (¾nderung des Kündigungsschutzge-
Zu Artikel 6 (¾nderung des Kündigungsschutzge- setzes) Zu Nummer 1 (§ 1) Zu Buchstabe a Die ¾nderung stellt die bis zum 30. September 1996 gel- tende Fassung des § 1 Abs.3 Satz 1 des Kündigungs- schutzgesetzes wieder her, wonach bei der Auswahl der für eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht kom- menden vergleichbaren Arbeitnehmer ¹soziale Gesichts- punkteª ausreichend zu berücksichtigen sind. Damit wird die 1996 vorgenommene Begrenzung der Auswahlkrite- rien auf die ¹Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Le- bensalter und die Unterhaltspflichten des Arbeitneh- mersª beseitigt. Durch die Rückkehr zu der ursprüngli- chen Regelung behalten diese drei sozialen Grunddaten ihr besonderes und ausschlaggebendes Gewicht, jedoch sind --- entsprechend der seinerzeitigen gefestigten Recht- sprechung -- - auch andere soziale Gesichtspunkte, wie z.B. die Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers, in die Bewertung einzubeziehen. Ebenfalls wiederhergestellt wird die frühere Fassung des § 1 Abs.3 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes, der die Möglichkeit für den Arbeitgeber regelt, bei Vorliegen betrieblicher Notwendigkeiten bestimmte Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl herauszunehmen und weiterzube- schäftigen. Die 1996 geänderte Fassung dieser Vorschrift hat hinsichtlich der vorzunehmenden Abwägung zwi- schen dem sozialen Schutzinteresse des Arbeitnehmers und dem Interesse des Arbeitgebers an der Weiterbe- schäftigung bestimmter Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen die Gewichtung zu weitgehend zugunsten des Arbeitgebers verschoben. Die Rückkehr zum früheren Wortlaut beseitigt die soziale Unausgewogenheit der Re- gelung und stellt die frühere Rechtslage wieder her. Da- nach war anerkannt, daû z.B. Spezialkenntnisse oder er- hebliche Leistungsunterschiede das Bedürfnis nach Wei- terbesch
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.499 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/45, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.873–96.372 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3D4 · Prüfwert 16721caa993e3a9c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP