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Artikel 2 · BT-Drs. 16/4663 · S. 20
Zu Artikel 2 (Änderung des Zollverwaltungs-
Zu Artikel 2 (Änderung des Zollverwaltungs- gesetzes – ZollVG) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Bisher war die Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs sowohl an den Außengrenzen der EU als auch im innergemeinschaftlichen Verkehr nur auf der Grundlage nationaler Vorschriften möglich. Am 15. Dezem- ber 2005 trat die „Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemein- schaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden“ in Kraft. Sie findet ab dem 15. Juni 2007 Anwendung. Ab die- sem Zeitpunkt wird die nationale Regelung von der VO (EG) 1889/2005 verdrängt, soweit ihr Anwendungsbereich reicht. Innergemeinschaftliche Kontrollen bleiben nach Ar- tikel 1 Abs. 2 VO (EG) 1889/2005 zulässig. Insofern ist die Aufgabenzuweisung des § 1 Abs. 3a ZollVG entsprechend anzupassen. Zu Buchstabe b Die erste Änderung stellt eine Folgeänderung zu § 1 Abs. 3a dar. Die zweite Änderung ist letztlich redaktioneller Natur. Bisher wurde die Befugnisregelung des § 12a ZollVG in Bezug genommen und nicht die richtigerweise anzufüh- rende Aufgabenzuweisung des § 1 Abs. 3a Satz 3. Zu Nummer 2 Die nur für die Behörden des Zollfahndungsdienstes gelten- den Vorschriften des § 34 Abs. 1 und 4, § 35 ZFdG werden hier spiegelbildlich für die sonstigen Dienststellen der Zoll- verwaltung übernommen. Damit wird sichergestellt, dass beide Zweige der Zollverwaltung sowohl im Rahmen der Amtshilfe als auch der Rechtshilfe international tätig wer- den können, wenn sie für den Sachverhalt zuständig sind und die Datenübermittlung erforderlich ist. Mit dieser Parallelregelung verfügt das Bundesministerium der Finanzen über die erforderliche Flexibilität bei der ver- waltungsinternen Organisation des Zollfahndungsdi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.014 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/4663, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.981–91.995 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 362dee57f6df1c37….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP