Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/2858 · S. 44
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genos- senschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (Bundestagsdrucksache 16/1025) wird dem Genossen- schaftsgesetz zum 18. August 2006 eine Inhaltsübersicht vorangestellt werden (Bundestagsdrucksache 16/1025; Arti- kel 3 Abs. 2). Dieser Inhaltsübersicht muss die Paragraphen- überschrift des neuen § 166 angefügt werden, da das Berufs- aufsichtsreformgesetz zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten wird. Zu Nummer 2 (§ 63e) Zu Buchstabe a Die Änderungen in Absatz 1 Satz 1 und 2 sind Folge zum veränderten Turnus der Qualitätskontrolle gemäß § 57a Abs. 6 Satz 8 WPO-E. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/2858 Der neue Satz 3 stellt klar, dass ein Prüfungsverband, der keine in § 53 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Genossenschaften prüft, nicht zur Qualitätskontrolle verpflichtet ist; er kann sich aber freiwillig der Qualitätskontrolle unterziehen. Zu Buchstabe b Der Wirtschaftsprüferkammer obliegt es, ein System der Qualitätskontrolle zu betreiben. Dieses soll sicherstellen, dass die Berufsausübung der Berufsangehörigen einer regel- mäßigen, präventiven Kontrolle unterliegt. Dabei wird keine zweite Abschlussprüfung der vom Wirtschaftsprüfer/verei- digten Buchprüfer geprüften Unternehmen durchgeführt. Es findet vielmehr eine Überprüfung des internen Qualitäts- sicherungssystems der jeweiligen Praxis statt, das auf seine Angemessenheit und Funktionsfähigkeit überprüft wird. Es wird auch kontrolliert, ob die Organisation der jeweiligen Praxis eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge und die interne Nachschau sicherstellt. Der neue Absatz 4 regelt entsprechend der Neuregelung in § 57a Abs. 1 Satz 1 WPO-E, dass ein Prüfungsverband, der erstmalig eine der Qua
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.335 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/2858, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 224.134–227.469 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 140eb08d2085d098….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP