Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/3765 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 371a SGB III) Viele Arbeitsämter und örtlich zuständige Träger der Sozi- alhilfe nutzen bereits Möglichkeiten der für Kooperation für eine leistungsstarke, kostengünstige und effiziente Betreu- ung von Arbeitslosenhilfebeziehern und arbeitslosen Bezie- hern von Hilfe zum Lebensunterhalt. Ob und in welchem Umfang das Arbeitsamt und die örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe kooperieren, hängt gegenwärtig allerdings weitgehend von den Beteiligten ab. Der vorgesehene § 371a soll die Arbeitsämter verpflichten, bei der Überwindung von Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit grundsätzlich mit den örtlich zuständigen Trägern der Sozialhilfe zusammen- zuarbeiten. Eine effiziente Zusammenarbeit von Arbeitsamt und Sozialamt soll künftig die Regel sein. Ziel der Kooperation soll die Überwindung von Arbeitslo- sigkeit – von Leistungsbeziehern nach dem Dritten Buch Sozial- gesetzbuch, – von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und – von Personen sein, die sowohl Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch beziehen als auch (auf- stockende) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bun- dessozialhilfegesetz empfangen. Bei der Kooperation sollen unter Berücksichtigung der ört- lichen Verhältnisse alle sinnvollen Möglichkeiten ausge- schöpft werden, um die Vermittlung in Arbeit zu erleich- tern, die Wirksamkeit der Hilfen zur Eingliederung in eine Erwerbstätigkeit zu steigern und das Verwaltungsverfahren bürgernah und einfach zu gestalten. Dazu gehört auch, dass die Möglichkeiten moderner Informations- und Kommuni- kationstechnik genutzt werden. Die Verwaltungen sollen so vernetzt arbeiten, dass die Informationen „laufen“, nicht die Arbeitslosen. Unabhängig davon, ob das Ar
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.605 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/3765, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.812–19.417 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 7d2f83be8c360703….
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