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Artikel 1 · BT-Drs. 14/3765 · S. 5

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial-

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 371a SGB III)
Viele Arbeitsämter und örtlich zuständige Träger der Sozi-
alhilfe nutzen bereits Möglichkeiten der für Kooperation für
eine leistungsstarke, kostengünstige und effiziente Betreu-
ung von Arbeitslosenhilfebeziehern und arbeitslosen Bezie-
hern von Hilfe zum Lebensunterhalt. Ob und in welchem
Umfang das Arbeitsamt und die örtlich zuständigen Träger
der Sozialhilfe kooperieren, hängt gegenwärtig allerdings
weitgehend von den Beteiligten ab. Der vorgesehene § 371a
soll die Arbeitsämter verpflichten, bei der Überwindung von
Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit grundsätzlich mit
den örtlich zuständigen Trägern der Sozialhilfe zusammen-
zuarbeiten. Eine effiziente Zusammenarbeit von Arbeitsamt
und Sozialamt soll künftig die Regel sein.
Ziel der Kooperation soll die Überwindung von Arbeitslo-
sigkeit
– von Leistungsbeziehern nach dem Dritten Buch Sozial-
gesetzbuch,
– von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem Bundessozialhilfegesetz und
– von Personen sein, die sowohl Leistungen nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch beziehen als auch (auf-
stockende) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bun-
dessozialhilfegesetz empfangen.
Bei der Kooperation sollen unter Berücksichtigung der ört-
lichen Verhältnisse alle sinnvollen Möglichkeiten ausge-
schöpft werden, um die Vermittlung in Arbeit zu erleich-
tern, die Wirksamkeit der Hilfen zur Eingliederung in eine
Erwerbstätigkeit zu steigern und das Verwaltungsverfahren
bürgernah und einfach zu gestalten. Dazu gehört auch, dass
die Möglichkeiten moderner Informations- und Kommuni-
kationstechnik genutzt werden. Die Verwaltungen sollen so
vernetzt arbeiten, dass die Informationen „laufen“, nicht die
Arbeitslosen. Unabhängig davon, ob das Ar

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.605 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/3765, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.812–19.417 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 7d2f83be8c360703….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP