Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/2443 · S. 12
Zu Artikel 1 Nr. 4 (§ 12)
Zu Artikel 1 Nr. 4 (§ 12) Die Regelungen erweitern die Ermächtigungen des § 12 für Schutzmaßnahmen. a) Die Erweiterung des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 er- möglicht es zum einen, zur untergesetzlichen Um- setzung von Titel VII der EURATOM-Grundnor- men-Richtlinie Schutzanforderungen im Zusam- menhang mit nicht zu vernachlässigenden Expositi- onen durch natürliche Strahlenquellen bei Arbeiten sowie beim zweckgerichteten Zusatz radioaktiver Stoffe oder deren Aktivierung etwa bei Konsumgü- tern vorzusehen. Zum anderen wird dazu ermäch- tigt, zur untergesetzlichen Umsetzung von Artikel 6 Abs. 1 und 2 der EURATOM-Grundnormen-Richt- linie und Artikel 3 der EURATOM-Patienten- schutz-Richtlinie Anforderungen an eine Rechtfer- tigung der bezeichneten Tätigkeiten und Arbeiten unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes zu stellen. b) Für den Bereich der EURATOM-Patientenschutz- Richtlinie schaffen die neuen Nummern 3a bis 3c Ermächtigungsgrundlagen für die untergesetzliche Umsetzung von Artikel 3 Abs. 1c zur Prüfung me- dizinischer Strahlenexpositionen in der Forschung durch Ethikkommissionen, von Artikel 4 Abs. 2 a und Artikel 6 Abs. 5 zur Erstellung und Einhaltung diagnostischer Referenzwerte, von Artikel 12 zur Schätzung der Bevölkerungsdosis und von Artikel 8 Abs. 2 zweiter und dritter Anstrich für Überwa- chungs- und Qualitätssicherungsaufgaben bei medi- zinischen Anwendungen und Geräten. Bei der auf Grund von Nummer 3c zu erlassenden Rechtsver- ordnung werden auch die technischen Anforderun- gen nach dem Medizinproduktegesetz beachtet. c) Die Ergänzungen in Nummer 4 dienen zum einen der untergesetzlichen Umsetzung von Titel VII der EURATOM-Grundnormen-Richtlinie, soweit es um Messungen oder ärztliche Untersuchungen im Zu- sammenhang mit erheblich erhöhten Expositionen durch na
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.223 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/2443, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.901–47.124 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 9c47b6ed94496c40….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP