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Artikel 2 · BT-Drs. 14/3649 · S. 32

Zu Artikel 2 (Änderung der Wirtschaftsprüferord-

Zu Artikel 2 (Änderung der Wirtschaftsprüferord-
nung)
Zu Nummer 2, 29, 32, 33, 34, 35, 36 (§ 14a Abs. 1
Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 68 Abs. 1 Nr. 3, § 131 Abs. 4
Satz 2, § 131g Abs. 3 Satz 7, § 132 Abs. 2 Satz 2, § 133
Abs. 2 Satz 1, § 134a Abs. 3 Satz 2 WPO)
Die Umstellung der Signalbeträge erfolgt im Verhältnis
2 DM/1 Euro.
Zu Nummer 3, 12, 19, 28 (§ 15 Abs. 2, §§ 24, 36, 61
Abs. 2 Satz 1 WPO)
Mit der Übertragung bisher staatlicher Aufgaben von den
obersten Landesbehörden auf die Wirtschaftsprüferkammer
bedarf es keines gesetzlichen Gebührentatbestands mehr.
Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Finanzierung der
Aufgabenerfüllung zugunsten der freiberuflichen Selbstver-
waltung gewährleistet ist. Nach § 61 Abs. 2 WPO kann die
Wirtschaftsprüferkammer für ihre Leistungen und Amts-
handlungen von den Bewerbern und Mitgliedern Gebühren
nach Maßgabe einer Gebührenordnung erheben. Zu Trans-
parenzzwecken wird klargestellt, dass dies auch Tätigkeiten
in Ausführung der von den obersten Landesbehörden über-
tragenen Aufgaben betrifft. Die Kammer ist dabei als öf-
fentlich-rechtliche Körperschaft des Bundes grundsätzlich
den einschlägigen Bestimmungen des Verwaltungskosten-
rechts unterworfen. Die Gebühren müssen sich dementspre-
chend am Personal- und Sachaufwand orientieren. Die
Gebührenordnung bedarf der Genehmigung des Bundesmi-
nisteriums für Wirtschaft und Technologie.
Zu Nummer 4, 9, 11, 14, 17 (§ 16 Abs. 3, §§ 21, 23
Abs. 2, §§ 29, 34 Abs. 3 WPO)
Die Einbindung der Zulassungsausschüsse bei bestimmten
Entscheidungen der obersten Landesbehörden dient dem
Ziel, den im Zulassungsausschuss vorhandenen Sachver-
stand der Wirtschaft und des Berufsstandes nutzen zu kön-
nen. Nachdem die Zuständigkeiten für die Bestellung von
Wirtschaftsprüfern und die Anerkennung von Wirtscha

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.750 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/3649, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 157.947–162.697 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert a6f385e0ef89a14b….

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