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Artikel 2 · BT-Drs. 14/3649 · S. 32
Zu Artikel 2 (Änderung der Wirtschaftsprüferord-
Zu Artikel 2 (Änderung der Wirtschaftsprüferord- nung) Zu Nummer 2, 29, 32, 33, 34, 35, 36 (§ 14a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 68 Abs. 1 Nr. 3, § 131 Abs. 4 Satz 2, § 131g Abs. 3 Satz 7, § 132 Abs. 2 Satz 2, § 133 Abs. 2 Satz 1, § 134a Abs. 3 Satz 2 WPO) Die Umstellung der Signalbeträge erfolgt im Verhältnis 2 DM/1 Euro. Zu Nummer 3, 12, 19, 28 (§ 15 Abs. 2, §§ 24, 36, 61 Abs. 2 Satz 1 WPO) Mit der Übertragung bisher staatlicher Aufgaben von den obersten Landesbehörden auf die Wirtschaftsprüferkammer bedarf es keines gesetzlichen Gebührentatbestands mehr. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Finanzierung der Aufgabenerfüllung zugunsten der freiberuflichen Selbstver- waltung gewährleistet ist. Nach § 61 Abs. 2 WPO kann die Wirtschaftsprüferkammer für ihre Leistungen und Amts- handlungen von den Bewerbern und Mitgliedern Gebühren nach Maßgabe einer Gebührenordnung erheben. Zu Trans- parenzzwecken wird klargestellt, dass dies auch Tätigkeiten in Ausführung der von den obersten Landesbehörden über- tragenen Aufgaben betrifft. Die Kammer ist dabei als öf- fentlich-rechtliche Körperschaft des Bundes grundsätzlich den einschlägigen Bestimmungen des Verwaltungskosten- rechts unterworfen. Die Gebühren müssen sich dementspre- chend am Personal- und Sachaufwand orientieren. Die Gebührenordnung bedarf der Genehmigung des Bundesmi- nisteriums für Wirtschaft und Technologie. Zu Nummer 4, 9, 11, 14, 17 (§ 16 Abs. 3, §§ 21, 23 Abs. 2, §§ 29, 34 Abs. 3 WPO) Die Einbindung der Zulassungsausschüsse bei bestimmten Entscheidungen der obersten Landesbehörden dient dem Ziel, den im Zulassungsausschuss vorhandenen Sachver- stand der Wirtschaft und des Berufsstandes nutzen zu kön- nen. Nachdem die Zuständigkeiten für die Bestellung von Wirtschaftsprüfern und die Anerkennung von Wirtscha
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.750 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/3649, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 157.947–162.697 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert a6f385e0ef89a14b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP