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Artikel 3 · BT-Drs. 16/3439 · S. 10

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Artikel 3 regelt das Inkrafttreten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/3439
Anlage 2
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 826. Sitzung am 13. Oktober
2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nr. 5a – neu – (§ 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB)
In Artikel 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a ein-
zufügen:
,5a. In § 176 Abs. 4 Nr. 2 werden nach dem Wort „Hand-
lungen“ die Wörter „vor ihm, einem Dritten oder“
eingefügt.‘
Begründung
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom
2. Februar 2006 – 4 StR 570/05 – (NJW 2006, 1890) er-
fasst § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB auf Grund seines eindeu-
tigen Wortlauts nicht das Posieren in sexuell aufreizender
Weise. Gerade das Posieren unter Hervorhebung der Ge-
nitalien bzw. der Schamgegend ist jedoch sowohl nach
den Bestimmungen des Rahmenbeschlusses des Rates
(vgl. Artikel 1 Buchstabe b Unterbuchstabe i) und des
Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die
Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern,
die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (vgl.
Artikel 2 Buchstabe c) als auch nach der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs eine nicht unerhebliche sexuelle
Handlung (§ 184f Nr. 1 StGB), durch die der Betrachter
sexuell provoziert werden soll (vgl. auch BGH, a. a. O.
und NJW 1998, 1503). Deswegen ist es nach praktischer
Erfahrung nicht selten Gegenstand kinderpornographi-
scher Darstellungen.
Das Posieren in sexuell aufreizender Weise stellt damit
zunächst die notwendige Vorstufe zur Herstellung einer
pornographischen Darstellung, die gerade die sexuelle
Erregung des Betrachters zum Ziel hat, dar. Schon des-
wegen ist es erforderlich, es bei fremdbestimmtem Han-
deln 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.386 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/3439, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 26.457–40.843 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 8b4281e07c1472a1….

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