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Artikel 3 · BT-Drs. 16/3439 · S. 10
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten) Artikel 3 regelt das Inkrafttreten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/3439 Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 826. Sitzung am 13. Oktober 2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 5a – neu – (§ 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB) In Artikel 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a ein- zufügen: ,5a. In § 176 Abs. 4 Nr. 2 werden nach dem Wort „Hand- lungen“ die Wörter „vor ihm, einem Dritten oder“ eingefügt.‘ Begründung Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2006 – 4 StR 570/05 – (NJW 2006, 1890) er- fasst § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB auf Grund seines eindeu- tigen Wortlauts nicht das Posieren in sexuell aufreizender Weise. Gerade das Posieren unter Hervorhebung der Ge- nitalien bzw. der Schamgegend ist jedoch sowohl nach den Bestimmungen des Rahmenbeschlusses des Rates (vgl. Artikel 1 Buchstabe b Unterbuchstabe i) und des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (vgl. Artikel 2 Buchstabe c) als auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine nicht unerhebliche sexuelle Handlung (§ 184f Nr. 1 StGB), durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. auch BGH, a. a. O. und NJW 1998, 1503). Deswegen ist es nach praktischer Erfahrung nicht selten Gegenstand kinderpornographi- scher Darstellungen. Das Posieren in sexuell aufreizender Weise stellt damit zunächst die notwendige Vorstufe zur Herstellung einer pornographischen Darstellung, die gerade die sexuelle Erregung des Betrachters zum Ziel hat, dar. Schon des- wegen ist es erforderlich, es bei fremdbestimmtem Han- deln
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.386 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/3439, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 26.457–40.843 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 8b4281e07c1472a1….
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