Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 16/5048 · S. 57
Zu Artikel 8 Nr. 2 (§ 37 b Abs. 2 SortSchG)
Zu Artikel 8 Nr. 2 (§ 37 b Abs. 2 SortSchG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzge- bungsverfahrens zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie es den Inhabern von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten ermöglicht werden kann, in datenschutz- rechtlich unbedenklicher Weise an die Verkehrsdaten (IP-Adressen) potenzieller Urheberrechtsverletzer zu kommen, damit sie ihren Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Zugangsanbietern geltend machen können. Begründung Auf Internet-Tauschbörsen finden in großem Umfang Urheberrechtsverletzungen statt. Urheberrechtsinhaber beziehungsweise von diesen Beauftragte sind daher dazu übergegangen, unter Einsatz einer speziell dafür ent- wickelten Software die dynamischen IP-Adressen, die potenziellen Urheberrechtsverletzern für die Dauer der Nutzung durch den Internet-Zugangsanbieter zugewie- sen werden, zu ermitteln. Die dynamischen IP-Adressen sind nach inzwischen herrschender Meinung in der da- tenschutzrechtlichen Literatur bei Nutzung des Zusatz- wissens Dritter, der Bestandsdaten der Internet-Zugangs- anbieter, jeweils einer konkreten Person zuordenbar, so- mit personenbeziehbar und damit personenbezogen im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten müssen – unabhän- gig davon, ob im Übrigen eine Rechtsvorschrift die Da- tenerhebung erlaubt – nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BDSG beim Betroffenen mit seiner Kenntnis oder Mitwirkung erhoben werden (so genannter Grundsatz der Direkterhe- bung). Ohne Kenntnis oder Mitwirkung des Betroffenen dürfen personenbezogene Daten nur unter bestimmten, in § 4 Abs. 2 Satz 2 BDSG genannten Voraussetzungen erhoben werden. Diese Voraussetzungen liegen nach Meinung der Datenschutzaufsichtsbehörden nicht vor, wenn unter Einsatz der speziellen Software die IP-Adr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.426 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/5048 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/5048, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 292.350–303.776 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 95385417c281952f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP