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Artikel 8 · BT-Drs. 16/5048 · S. 57

Zu Artikel 8 Nr. 2 (§ 37 b Abs. 2 SortSchG)

Zu Artikel 8 Nr. 2 (§ 37 b Abs. 2 SortSchG)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzge-
bungsverfahrens zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie
es den Inhabern von Urheberrechten und gewerblichen
Schutzrechten ermöglicht werden kann, in datenschutz-
rechtlich unbedenklicher Weise an die Verkehrsdaten
(IP-Adressen) potenzieller Urheberrechtsverletzer zu
kommen, damit sie ihren Auskunftsanspruch gegenüber
Internet-Zugangsanbietern geltend machen können.
Begründung
Auf Internet-Tauschbörsen finden in großem Umfang
Urheberrechtsverletzungen statt. Urheberrechtsinhaber
beziehungsweise von diesen Beauftragte sind daher dazu
übergegangen, unter Einsatz einer speziell dafür ent-
wickelten Software die dynamischen IP-Adressen, die
potenziellen Urheberrechtsverletzern für die Dauer der
Nutzung durch den Internet-Zugangsanbieter zugewie-
sen werden, zu ermitteln. Die dynamischen IP-Adressen
sind nach inzwischen herrschender Meinung in der da-
tenschutzrechtlichen Literatur bei Nutzung des Zusatz-
wissens Dritter, der Bestandsdaten der Internet-Zugangs-
anbieter, jeweils einer konkreten Person zuordenbar, so-
mit personenbeziehbar und damit personenbezogen im
Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG). Personenbezogene Daten müssen – unabhän-
gig davon, ob im Übrigen eine Rechtsvorschrift die Da-
tenerhebung erlaubt – nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BDSG
beim Betroffenen mit seiner Kenntnis oder Mitwirkung
erhoben werden (so genannter Grundsatz der Direkterhe-
bung). Ohne Kenntnis oder Mitwirkung des Betroffenen
dürfen personenbezogene Daten nur unter bestimmten,
in § 4 Abs. 2 Satz 2 BDSG genannten Voraussetzungen
erhoben werden. Diese Voraussetzungen liegen nach
Meinung der Datenschutzaufsichtsbehörden nicht vor,
wenn unter Einsatz der speziellen Software die
IP-Adr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.426 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/5048 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/5048, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 292.350–303.776 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 95385417c281952f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP