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Artikel 4 · BT-Drs. 16/5048 · S. 43
Zu Artikel 4 (Änderung des Markengesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Markengesetzes) Die Änderungen des Markengesetzes entsprechen zum Teil den Änderungen des Patentgesetzes. Außerdem wird das deutsche Recht an die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeug- nisse und Lebensmittel (ABl. EU Nr. L 93 S. 12) angepasst. Ergänzend wird im Bereich der geographischen Herkunfts- angaben eine Strafbarkeitslücke geschlossen. Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Durch die Änderungen wird die Inhaltsübersicht an die ge- änderten Vorschriften angepasst. Zu Nummer 2 (§ 14) Die Änderungen entsprechen weitgehend Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzentwurfs. Drucksache 16/5048 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Nummer 3 (§ 15) Die Änderungen entsprechen der vorstehenden Nummer 2. Zu Nummer 4 (§§ 18 bis 19d) Zu § 18 Die Änderungen entsprechen weitgehend Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzentwurfs (§ 140a PatG). Der Aufbau unterscheidet sich geringfügig von der patentrechtlichen Regelung, da eine mit § 140a Abs. 1 Satz 2 PatG vergleichbare Regelung im Markenrecht überflüssig ist. Zu § 19 Die Änderungen entsprechen weitgehend Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzentwurfs (§ 140b PatG). Nach den §§ 14, 15 und 17 setzt die Rechtsverletzung ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Dieser Begriff umfasst jede wirtschaftliche Betätigung, mit der in Wahrnehmung oder Förderung eige- ner oder fremder Geschäftsinteressen am Erwerbsleben teil- genommen wird (BGH GRUR 2004, 241, 242; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Auflage, § 14 Rn. 27). Nach Erwägungsgrund 14 der Richtlinie muss ein Auskunftsan- spruch auf jeden Fall dann vorgesehen werden, wenn die Rechtsverletzung „in gewerblichem Ausmaß“ vorgenom- men worden ist. Diesem Erwägungsgrund wird im Marken- rec
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.414 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/5048, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 223.600–243.014 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 95385417c281952f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP