Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 16/5048 · S. 37

Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Durch die Änderung wird die Inhaltsübersicht an die geän-
derten Vorschriften angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 16a)
Es handelt sich um eine Folgeänderung wegen der Änderun-
gen zu den Nummern 4, 6 und 7.
Zu Nummer 3 (§ 139)
Durch die Änderung des § 139 Abs. 1 wird klargestellt, dass
der Unterlassungsanspruch eine Begehungsgefahr voraus-
setzt. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden,
da die Begehungsgefahr dem Unterlassungsanspruch imma-
nent ist. Da das Unterlassungsgebot ohnehin besteht, bedarf
es einer Anspruchsvoraussetzung, aus der sich ergibt, wes-
halb das allgemeine Verhaltensgebot in einem Urteil zu
einem vollstreckbaren Verbot konkretisiert werden muss.
Dieses Merkmal ist die Begehungsgefahr. Der Schuldner
unterscheidet sich von anderen, die in derselben Weise dem
Verbot unterworfen sind, allein dadurch, dass bei ihm eine
Begehungsgefahr besteht. Durch Satz 2 wird klargestellt,
dass hierfür auch eine Erstbegehungsgefahr ausreicht. Diese
ist dann gegeben, wenn die drohende Verletzungshandlung
in tatsächlicher Hinsicht so greifbar ist, dass eine zuverläs-
sige rechtliche Beurteilung möglich erscheint. Dies ist vor
allem dann der Fall, wenn der potenzielle Verletzer sich
eines Rechts zur Vornahme bestimmter Handlungen be-
rühmt.
Die Neufassung des § 139 Abs. 2 dient der Umsetzung von
Artikel 13 der Richtlinie.
Die nach der bisherigen Fassung des Satzes 2 bestehende
Möglichkeit, in Fällen leichter Fahrlässigkeit eine Entschä-
digung festzusetzen, die unterhalb des Schadens liegen
kann, würde – wie zu Artikel 13 ausgeführt – gegen die
Richtlinie verstoßen und ist deshalb aufzuheben.
Durch die Änderungen wird – aus den zu Artikel 13 ge-
nannten Gründen – die Rechtsprechung zu den drei Art

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 42.033 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/5048 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/5048, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 180.074–222.107 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 95385417c281952f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP