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Artikel 2 · BT-Drs. 16/3078 · S. 16

Zu Artikel 2 bis 5 (Änderung des Jugendschutz-

Zu Artikel 2 bis 5 (Änderung des Jugendschutz-
gesetzes, des Zugangs-
kontrolldiensteschutz-
gesetzes, des Signaturgesetzes
und Inkrafttreten)
Artikel 2 Nr. 1 enthält die sich aus dem Begriff der Tele-
medien ergebende Folgeänderung beim JuSchG. Artikel 2
Nr. 2 dient der Bereinigung eines Redaktionsversehens.
Artikel 3 nimmt die entsprechend im ZKDSG notwendige
Folgeänderung vor. Diese Regelwerke verweisen auf die Be-
griffe von Telediensten und Mediendiensten nach dem TDG
und den MDStV und sind daher anzupassen. Artikel 4 Nr. 1
nimmt die aus der Umbenennung der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post notwendigen Änderungen
im SigG vor. Die Nummern 2 und 3 dienen der Bereinigung
von Verweisungsfehlern im SigG.
Artikel 5 regelt das Inkrafttreten des ElGVG und das Außer-
krafttreten von TDG und TDDSG. Das Inkrafttreten dieses
Gesetzes sowie das Außerkrafttreten der derzeit geltenden
Bestimmungen soll zeitgleich mit dem Inkrafttreten des
Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages der Länder er-
folgen. Hierzu ist zunächst die Ratifikation des Staatsver-
trages durch die einzelnen Bundesländer abzuwarten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/3078
Anlage 2
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September
2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob
die bereits im UWG normierte „Opt-In“-Regelung, nach
der es dem Versender nur bei vorliegender Zustimmung
des Empfängers erlaubt ist, Werbung zu versenden, in das
ElGVG integriert werden kann mit dem Ziel, dass Verstö-
ße gegen die „Opt-In“-Regelung als Ordnungswidrigkei-
ten geahndet werden können.
Begründung
E

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.031 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/3078, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.499–76.530 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 78ab711072226209….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP