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Artikel 2 · BT-Drs. 16/1830 · S. 32

Zu Artikel 2 (Änderung des Lebenspartnerschafts-

Zu Artikel 2 (Änderung des Lebenspartnerschafts-
gesetzes)
Zu Nummer 1 bis 3 (Änderung der §§ 5, 12, 16
LPartG)
Mit den Änderungen wird die unterhaltsrechtliche Rang-
folge nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz an die nach dem
neuen Unterhaltsrecht angeglichen und damit die unterhalts-
rechtliche Rangordnung bei Lebenspartnern derjenigen zwi-
schen Ehegatten gleichgestellt.
Vom Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschafts-
rechts vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3396) wurde die
Frage der Rangfolge noch ausdrücklich ausgenommen. Da-
nach sollte es für das Rangverhältnis der Unterhaltsansprü-
che zunächst noch bei einer eigenständigen Regelung im
Lebenspartnerschaftsgesetz verbleiben, da der Unterhaltsre-
form nicht vorgegriffen und aus Gründen der Rechtssicher-
heit und Rechtsklarheit verhindert werden sollte, dass die
Betroffenen binnen kurzer Zeit mit drei verschiedenen
Rechtslagen konfrontiert werden würden (Bundestags-
drucksache 15/3445, S. 14). Die bislang noch fehlende
Gleichstellung der Unterhaltsansprüche von Lebenspartnern
mit denjenigen von Ehegatten wird nunmehr nachgeholt.
Der Kern der Änderungen ist die Neufassung von § 16
LPartG (Nummer 3). Der Wortlaut der Bestimmung wird an
denjenigen von § 1569 des Entwurfs angeglichen. Die durch
den Entwurf bewirkte Stärkung des Grundsatzes der Eigen-
verantwortung wird damit auf die Situation bei den Lebens-
partnern übertragen. Der Nachrang des Unterhaltsanspruchs
des Lebenspartners gegenüber demjenigen von Kindern,
Ehegatten und nicht verheirateten Müttern und Vätern nach
§ 1615l BGB, den der bisherige § 16 Abs. 2 LPartG vorsah,
wird beseitigt; durch die Neufassung der Verweisung gilt für
Lebenspartner künftig das eheliche Unterhaltsrecht auch in
Bezug auf die Rangfolge. Damit sind die §§ 1582, 1609 des
Entwurfs

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.406 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/1830, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 157.117–159.523 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert 87d83d778e1840ac….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP