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Artikel 2 · BT-Drs. 16/1830 · S. 32
Zu Artikel 2 (Änderung des Lebenspartnerschafts-
Zu Artikel 2 (Änderung des Lebenspartnerschafts- gesetzes) Zu Nummer 1 bis 3 (Änderung der §§ 5, 12, 16 LPartG) Mit den Änderungen wird die unterhaltsrechtliche Rang- folge nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz an die nach dem neuen Unterhaltsrecht angeglichen und damit die unterhalts- rechtliche Rangordnung bei Lebenspartnern derjenigen zwi- schen Ehegatten gleichgestellt. Vom Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschafts- rechts vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3396) wurde die Frage der Rangfolge noch ausdrücklich ausgenommen. Da- nach sollte es für das Rangverhältnis der Unterhaltsansprü- che zunächst noch bei einer eigenständigen Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz verbleiben, da der Unterhaltsre- form nicht vorgegriffen und aus Gründen der Rechtssicher- heit und Rechtsklarheit verhindert werden sollte, dass die Betroffenen binnen kurzer Zeit mit drei verschiedenen Rechtslagen konfrontiert werden würden (Bundestags- drucksache 15/3445, S. 14). Die bislang noch fehlende Gleichstellung der Unterhaltsansprüche von Lebenspartnern mit denjenigen von Ehegatten wird nunmehr nachgeholt. Der Kern der Änderungen ist die Neufassung von § 16 LPartG (Nummer 3). Der Wortlaut der Bestimmung wird an denjenigen von § 1569 des Entwurfs angeglichen. Die durch den Entwurf bewirkte Stärkung des Grundsatzes der Eigen- verantwortung wird damit auf die Situation bei den Lebens- partnern übertragen. Der Nachrang des Unterhaltsanspruchs des Lebenspartners gegenüber demjenigen von Kindern, Ehegatten und nicht verheirateten Müttern und Vätern nach § 1615l BGB, den der bisherige § 16 Abs. 2 LPartG vorsah, wird beseitigt; durch die Neufassung der Verweisung gilt für Lebenspartner künftig das eheliche Unterhaltsrecht auch in Bezug auf die Rangfolge. Damit sind die §§ 1582, 1609 des Entwurfs
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.406 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/1830, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 157.117–159.523 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert 87d83d778e1840ac….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP