Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 18 · BT-Drs. 14/1245 · S. 123
Zu Artikel 18 (Änderung der Zulassungs-
Zu Artikel 18 (Änderung der Zulassungs- verordnung für Vertragszahnärzte) Zu Nummer 1 Die Regelung ermöglicht es Vertragszahnärzten, die in den Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewählt wor- den sind, neben ihrer hauptamtlichen Vorstandstätigkeit ihre vertragszahnärztliche Tätigkeit in begrenztem Um- fang fortzuführen, soweit dies den Vorstandsmitgliedern gemäß § 79 Abs. 4 Satz 4 SGB V in der Satzung gestat- tet ist. Die Professionalisierung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der Kassenzahnärztlichen Bun- desvereinigung soll nicht zwangsläufig die vollständige Beendigung der Praxistätigkeit eines in den Vorstand gewählten Vertragszahnarztes nach sich ziehen. Vorteile der nach bisherigem Recht ehrenamtlichen Ausübung der Vorstandstätigkeit – fortbestehender Patientenkon- takt, fachlicher Austausch mit anderen Leistungserbrin- gern, Kenntnis der Auswirkungen von Entscheidungen auf die vertragszahnärztliche Tätigkeit – bestehen auf- grund dieser Regelung fort, sofern der Satzungsgeber hierfür in Abwägung mit den Erfordernissen einer haupt- amtlichen Vorstandstätigkeit ein Bedürfnis sieht. Die weitere Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit Drucksache 14/1245 – 124 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode erleichtert außerdem die vollständige Fortführung der Praxis nach Beendigung der hauptamtlichen Vorstands- tätigkeit und erleichert es deshalb Vertragszahnärzten, sich für eine hauptamtliche Vorstandstätigkeit zur Ver- fügung zu stellen. Zu Nummer 2 Die Änderung ist zur Umsetzung der Richtlinie 78/686/EWG erforderlich. Durch die Änderung wird klargestellt, daß angestellte Zahnärzte aus Mitglieds- staaten der EU oder aus Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, ebenso wie be- rei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.925 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/1245, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 637.216–639.141 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert adb5a78f7534965b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP