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Artikel 18 · BT-Drs. 14/1245 · S. 123

Zu Artikel 18 (Änderung der Zulassungs-

Zu Artikel 18 (Änderung der Zulassungs-
verordnung für Vertragszahnärzte)
Zu Nummer 1
Die Regelung ermöglicht es Vertragszahnärzten, die in
den Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung oder
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewählt wor-
den sind, neben ihrer hauptamtlichen Vorstandstätigkeit
ihre vertragszahnärztliche Tätigkeit in begrenztem Um-
fang fortzuführen, soweit dies den Vorstandsmitgliedern
gemäß § 79 Abs. 4 Satz 4 SGB V in der Satzung gestat-
tet ist. Die Professionalisierung der Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen und der Kassenzahnärztlichen Bun-
desvereinigung soll nicht zwangsläufig die vollständige
Beendigung der Praxistätigkeit eines in den Vorstand
gewählten Vertragszahnarztes nach sich ziehen. Vorteile
der nach bisherigem Recht ehrenamtlichen Ausübung
der Vorstandstätigkeit – fortbestehender Patientenkon-
takt, fachlicher Austausch mit anderen Leistungserbrin-
gern, Kenntnis der Auswirkungen von Entscheidungen
auf die vertragszahnärztliche Tätigkeit – bestehen auf-
grund dieser Regelung fort, sofern der Satzungsgeber
hierfür in Abwägung mit den Erfordernissen einer haupt-
amtlichen Vorstandstätigkeit ein Bedürfnis sieht. Die
weitere Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit
Drucksache 14/1245 – 124 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
erleichtert außerdem die vollständige Fortführung der
Praxis nach Beendigung der hauptamtlichen Vorstands-
tätigkeit und erleichert es deshalb Vertragszahnärzten,
sich für eine hauptamtliche Vorstandstätigkeit zur Ver-
fügung zu stellen.
Zu Nummer 2
Die Änderung ist zur Umsetzung der Richtlinie
78/686/EWG erforderlich. Durch die Änderung wird
klargestellt, daß angestellte Zahnärzte aus Mitglieds-
staaten der EU oder aus Vertragsstaaten des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum, ebenso wie be-
rei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.925 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/1245, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 637.216–639.141 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert adb5a78f7534965b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP