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Artikel 17 · BT-Drs. 14/1245 · S. 123

Zu Artikel 17 (Änderung der Zulassungs-

Zu Artikel 17 (Änderung der Zulassungs-
verordnung für Vertragsärzte)
Zu Nummer 1
Folgeregelung zur Änderung des § 95a SGB V.
Zu Nummer 2
Die Regelung ermöglicht es Vertragsärzten, die in den
Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung oder der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewählt worden
sind, neben ihrer hauptamtlichen Vorstandstätigkeit
ihre vertragsärztliche Tätigkeit in begrenztem Umfang
fortzuführen, soweit dies den Vorstandsmitgliedern
gemäß § 79 Abs. 4 Satz 4 SGB V in der Satzung
gestattet ist. Die Professionalisierung der Kassenärzt-
lichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bun-
desvereinigung soll nicht zwangsläufig die vollständige
Beendigung der Praxistätigkeit eines in den Vorstand
gewählten Vertragsarztes nach sich ziehen. Vorteile der
nach bisherigem Recht ehrenamtlichen Ausübung der
Vorstandstätigkeit – fortbestehender Patientenkontakt,
fachlicher Austausch mit anderen Leistungserbringern,
Kenntnis der Auswirkungen von Entscheidungen auf
die vertragsärztliche Tätigkeit – bestehen aufgrund die-
ser Regelung fort, sofern der Satzungsgeber hierfür in
Abwägung mit den Erfordernissen einer hauptamt-
lichen Vorstandstätigkeit ein Bedürfnis sieht. Die wei-
tere Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit erleich-
tert außerdem die vollständige Fortführung der Praxis
nach Beendigung der hauptamtlichen Vorstandstätig-
keit und erleichert es deshalb Vertragsärzten, sich für
eine hauptamtliche Vorstandstätigkeit zur Verfügung
zu stellen.
Zu Nummer 3
Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung können ent-
weder an der hausärztlichen oder der fachärztlichen Ver-
sorgung teilnehmen. Der Wechsel zwischen diesen Ver-
sorgungsbereichen war nach bisherigem Recht jederzeit
möglich, vgl. § 7 Abs. 1 des Vertrages über die haus-
ärztliche Versorgung. Zukünftig wird er vom

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.259 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/1245, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 633.957–637.216 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert adb5a78f7534965b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP