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Artikel 17 · BT-Drs. 14/1245 · S. 123
Zu Artikel 17 (Änderung der Zulassungs-
Zu Artikel 17 (Änderung der Zulassungs- verordnung für Vertragsärzte) Zu Nummer 1 Folgeregelung zur Änderung des § 95a SGB V. Zu Nummer 2 Die Regelung ermöglicht es Vertragsärzten, die in den Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewählt worden sind, neben ihrer hauptamtlichen Vorstandstätigkeit ihre vertragsärztliche Tätigkeit in begrenztem Umfang fortzuführen, soweit dies den Vorstandsmitgliedern gemäß § 79 Abs. 4 Satz 4 SGB V in der Satzung gestattet ist. Die Professionalisierung der Kassenärzt- lichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung soll nicht zwangsläufig die vollständige Beendigung der Praxistätigkeit eines in den Vorstand gewählten Vertragsarztes nach sich ziehen. Vorteile der nach bisherigem Recht ehrenamtlichen Ausübung der Vorstandstätigkeit – fortbestehender Patientenkontakt, fachlicher Austausch mit anderen Leistungserbringern, Kenntnis der Auswirkungen von Entscheidungen auf die vertragsärztliche Tätigkeit – bestehen aufgrund die- ser Regelung fort, sofern der Satzungsgeber hierfür in Abwägung mit den Erfordernissen einer hauptamt- lichen Vorstandstätigkeit ein Bedürfnis sieht. Die wei- tere Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit erleich- tert außerdem die vollständige Fortführung der Praxis nach Beendigung der hauptamtlichen Vorstandstätig- keit und erleichert es deshalb Vertragsärzten, sich für eine hauptamtliche Vorstandstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Zu Nummer 3 Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung können ent- weder an der hausärztlichen oder der fachärztlichen Ver- sorgung teilnehmen. Der Wechsel zwischen diesen Ver- sorgungsbereichen war nach bisherigem Recht jederzeit möglich, vgl. § 7 Abs. 1 des Vertrages über die haus- ärztliche Versorgung. Zukünftig wird er vom
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.259 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/1245, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 633.957–637.216 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert adb5a78f7534965b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP